Wien. Der Datenschutzbeauftragten-Verein Privacyofficers.at hat ein Beispiel zur Durchführung einer „Datenschutz-Folgenabschätzung“ nach DSGVO veröffentlicht.
Privacyofficers.at sieht in dem zum Download angebotenen Instrument ein praxistaugliches Beispiel zur Durchführung einer Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA), wie es weiter heißt.
Bei einer DSFA führt der Datenschutzbeauftragte eines Unternehmens eine Art Vorprüfung einer geplanten, besonders kritischen Maßnahme durch. In dem Beispiel geht es konkret um eine Videoüberwachung inklusive Risikobewertung aus Sicht der Betroffenen.
Wie kontrolliert man sich selbst richtig?
Hintergrund ist natürlich der Start des neuen Datenschutzregimes (DSGVO) in wenigen Wochen. In der neuen EU-Datenschutzära sind Unternehmen weitreichenden Selbstkontroll- und Dokumentationspflichten unterworfen, was ihre Datenverarbeitungen betrifft. Bei Verstößen drohen hohe Strafen.
In der vorliegenden Version 1.0 des Beispiels sei das österreichische Datenschutz-Anpassungsgesetz 2018 bereits berücksichtigt, so der Verein. Ziel sei es, die Umsetzungshilfe laufend aktuell zu halten.
Link: Privacyofficers.at