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Bildung & Uni, Finanz, Recht

Bankenrecht kommentiert von CHSH-Anwälten

Peter Knobl ©CHSH

Wien. Die Bankprüfung fassen CHSH Partner Peter Knobl und Rechtsanwältin Andrea Harrich im Handbuch „BWG – Kommentierung des Bankwesengesetzes sowie der CRR“ ins Auge. 

In der neuen, 4. Auflage des von Laurer / M.Schütz / Kammel / Ratka herausgegebenen Werks „BWG – Kommentierung des Bankwesengesetzes sowie der CRR“ haben CHSH Banking & Capital Markets Partner Peter Knobl und CHSH Rechtsanwältin Andrea Harrich konkret die Kommentierungen der §§ 60-63b BWG und §§ 31-37 BWG verfasst.

Andrea Harrich ©CHSH / Pöschl

Es handele sich dabei um die einzige österreichische Kommentierung der Bestimmungen über die Bankprüfung, die nach dem Inkrafttreten des APRÄG 2016 und des WTBG 2017 verfasst wurde und gleichzeitig die ab 3.1.2018 in Kraft tretenden Vorschriften des WAG 2018, des BörseG 2018 und der „kleinen Aufsichtsreform“ im BWG berücksichtigt.

Der Inhalt

Die Kommentierungen sowohl zu den Bankprüfungsbestimmungen als auch zu den Vorschriften über Spareinlagen und Verbraucher sind damit am aktuellsten Stand, heißt es weiter.

©Manz

Der Großkommentar ist bei Manz erschienen und wurde mit der Auszeichnung „Kommentar des Jahres 2017“ in der Nacht der Manz Autoren prämiert.

„Wir freuen uns sehr, dass wir Peter Knobl als bekannten Praktiker des Bank- und Wertpapieraufsichtsrechts, der gleichzeitig schon bisher wissenschaftlich namhaft tätig war, und Andrea Harrich als ausgewiesene Bankvertragsrechts-und Zahlungsdiensterechts-Spezialistin für den Kommentar gewinnen konnten, der damit ein Alleinstellungsmerkmal aufweist“, so Herausgeber Prof. Armin Kammel.

Link: CHSH

Link: Manz

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