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Business, Recht

BWB: Whistleblower-System auf Deutsch und Englisch

Wien. Die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) hat ihr neues Whistleblowing-Systems gestartet: Ab sofort kann man der Behörde auf Deutsch und Englisch Tipps geben. 

Mit dem Whistleblowing-System sei es möglich Hinweise auf Verstöße gegen das Kartellgesetz (Kartelle und Marktmachtmissbrauch) an die Bundeswettbewerbsbehörde anonym zu übersenden, so die BWB.

Schließlich passieren Kartellverstöße im Geheimen und Hinweisgeber bzw. Hinweisgeberinnen haben Sorge, mit Repressalien zu rechnen, wenn sie sich mit Hinweisen an die Behörde wenden.

BWB-Generaldirektor Theodor Thanner: „Personen, die gegen das Kartellgesetz verstoßen, fürchten sich vor Transparenz. Daher ist es wichtig Licht ins Dunkel zu bringen und Hinweisgeber bzw. Hinweisgeberinnen zu schützen, welche über relevante Informationen verfügen, die einen Kartellverstoß belegen.“

Dabei kommt es der Behörde nicht zuletzt auch auf die Möglichkeit an, ihr komplette Unterlagen anonym und online zu übergeben.

Wann bin ich Whistleblower?

Ein Whistleblower ist eine Person, die über Informationen verfügt, welche für die allgemeine Öffentlichkeit nicht zugänglich sind und dazu dienen können, Rechtsverstöße aufzudecken und abzustellen, stellt die BWB klar:

  • In einem Unternehmen verfügen z.B. Mitarbeiter über Informationen, die einen Kartellverstoß belegen.
  • Ein weiteres Beispiel sind Unternehmen, die über Informationen zu kartellrechtswidrigen Handlungsweisen von anderen Unternehmen, mit welchen sie zusammenarbeiten, verfügen.

Mit dem Whistleblowing-System können an die Bundeswettbewerbsbehörde Unterlagen, die einen Kartellverstoß belegen, schnell und unkompliziert übersendet werden, heißt es.

Bleibt man bei der Übersendung von Unterlagen wirklich anonym?

Die BWB hat ihr System eingerichtet, um Kommunikation mit den anonymen Hinweisgebern über gesicherte und anonyme Postfächer zu ermöglichen. Damit sei technisch sichergestellt, dass Hinweise weder für die Bundeswettbewerbsbehörde noch für andere Dritte rückverfolgbar sind.

Wer will kann auch per ID und Passwort weiterverfolgen, was die Behörde mit seinen Hinweisen tut – wiederum ohne einen Klarnamen eingeben zu müssen. „So wird gewährleistet, dass Sie völlig anonym bleiben können und Ihre Unterlagen vertraulich behandelt werden“, formuliert es die Behörde.

Allerdings weisen Sicherheitsspezialisten darauf hin, dass IT-Sicherheit ein mehrstufiger Prozess ist. Wichtig ist zunächst eine verschlüsselte Verbindung, erkennbar an der grünen Adressleiste im Browser. Damit ist  weitgehend sichergestellt, dass der Inhalt der Kommunikation mit der Behörde nicht mitgelesen werden kann.

Doch bleiben als Angriffspunkte immer noch der eigene Rechner bzw. das eigene Smartphone, die nicht kompromittiert sein dürfen. Auch empfiehlt es sich für Whistleblower eher nicht, über ein Firmen-Gerät mit der BWB Kontakt aufzunehmen, denn in dessen Logfiles oder auch im Netzwerk könnte dies entsprechende Spuren hinterlassen. Der Arbeitgeber könnte so zuindest feststellen, dass eine Verbindung bestanden hat.

Und natürlich darf die Mitteilung selbst keine Hinweise enthalten, die Rückschlüsse auf die Person – oder auch das Unternehmen – zulassen: Etwa in Form von Namensnennungen, Aktenzahlen, Eingangsvermerken,  E-Mails, elektronischen Signaturen, individuell unterschiedlichen Textstellen usw. Tipps für Whistleblower bietet auch die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft.

Link: BWB (Whistleblower-System)

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