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Finanz, M&A, Recht

Buwog-Vorstand plädiert für Angebot von Vonovia

Wien. Vorstand und Aufsichtsrat der Buwog AG haben offiziell zum Übernahmenagebot der deutschen Vonovia SE Stellung bezogen: Es ist 5,2 Milliarden Euro schwer.

In einer offiziellen Stellungnahme empfehlen der Vorstand und der Aufsichtsrat nach einem Prüfungsprozess den Beteiligungspapierinhabern der Buwog, das Angebot anzunehmen, wie es heißt.

Durch die Übernahme der österreichischen Buwog würde die Vonovia ihren Wohnungsbestand um rund 50.000 Wohneinheiten vergrößern. Ihr Angebot wird auf einen Gesamtwert von rund 5,2 Milliarden Euro geschätzt. Zum Vergleich: Als das damalige Staatsunternehmen Buwog im Jahr 2002 gemeinsam mit mehreren anderen Wohnbaugesellschaften privatisiert wurde, erlöste das Paket seinerzeit 961 Millionen Euro.

Das Zustandekommen des seinerzeitigen Deals ist eines der Hauptthemen des gerade laufenden Buwog-Prozesses (für alle Beteiligten gilt die Unschuldsvermutung). Auswirkungen auf die Buwog-Übernahme heute, eineinhalb Jahrzehnte später, hat der Prozess nicht.

Das Angebot

Die Buwog wird in Zusammenhang mit dem Angebot der Vonovia von Goldman Sachs als Finanzberater und zu österreichischem Recht von Wirtschaftskanzlei Schönherr beraten. Vonovia hat Freshfields zur Seite.

Vorstand und Aufsichtsrat der Buwog empfehlen die Annahme des Vonovia-Angebots, was in ihrer begründeten Stellungnahme ausführlicher erläutert wird.

Nach eingehender Prüfung seien Vorstand und Aufsichtsrat jeweils zu der Einschätzung gelangt, dass der Angebotspreis von 29,05 Euro je Buwog-Aktie und die gebotene Gegenleistung an die Inhaber der Wandelschuldverschreibungen aus finanzieller Sicht angemessen sind.

Der Angebotspreis für die Buwog-Aktien liege deutlich über den gewichteten historischen und vom Angebot unbeeinflussten Durchschnittskursen der letzten zwei Jahre.

Vorstand und Aufsichtsrat bewerten die Prämie auf den Aktien-Schlusskurs vom 15. Dezember 2017 (Handelstag vor Angebotsankündigung) mit 18,1 Prozent als angemessen. Zudem liege der Angebotspreis 16,8 Prozent über dem letzten veröffentlichten, unverwässerten EPRA Net Asset Value des Unternehmens zum 31. Oktober 2017.

Der weitere Ablauf

Die Annahmefrist begann am 5. Februar 2018 und endet am 12. März 2018. Sofern alle Vollzugsbedingungen am Ende der Annahmefrist erfüllt sind, wird das Settlement für die erste Angebotsfrist der Transaktion für Ende März 2018 erwartet. Die für den Vollzug der Transaktion notwendigen kartellrechtlichen Freigaben sind laut den Angaben bereits erteilt worden.

Vorstand und Aufsichtsräte der Buwog, die Aktien am eigenen Unternehmen halten, werden das Angebot annehmen und ihre Aktien in das Angebot einliefern, heißt es weiter.

Link: Buwog

 

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