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Business, Recht, Tech

Gilt der strenge EU-Datenschutz auch für Brüssel selbst?

Wien. Die EU plant laut Justizminister Moster Hilfe zur Umsetzung der neuen Datenschutzregeln, Abkommen mit Drittstaaten nach US Privacy Shield-Muster und mehr.

Justizminister Josef Moser hat dem Nationalrat – neben dem Bericht über aktuelle EU-Vorhaben im Justizbereich – auch einen Bericht zu den Bereichen Datenschutzrecht und Vergaberecht vorgelegt.

Darin sind insgesamt vier Initiativen aufgelistet, so die Parlamentskorrespondenz: Außer den schon länger laufenden Verhandlungen über eine neue Datenschutz-Verordnung für EU-Institutionen geht es um die geplante Überarbeitung der Datenschutzkonvention des Europarats und vereinfachte Datenübermittlungen in Drittländer nach Vorbild des EU-US Privacy Shield.

Weiters strebt die EU-Kommission eine Überarbeitung der Richtlinie über die Förderung sauberer und energieeffizienter Straßenfahrzeuge an.

Laut Bericht sollen heuer außerdem die schon lange erwarteten Leitlinien der EU für die Vorratsspeicherung von Daten präsentiert werden. Was die ab 25. Mai geltende neue Datenschutz-Grundverordnung betrifft, will die EU-Kommission Unterstützung bei der Anwendung anbieten.

Wann ist der Datenschutz adäquat?

Grundlage für einen vereinfachten Transfer schutzwürdiger Daten in Länder außerhalb der Europäischen Union bilden so genannte „Adäquanzentscheidungen“ der EU-Kommission. Stellt diese fest, dass das Datenschutzniveau im Zielland angemessen ist, müssen etwa Unternehmen nicht mehr in jedem einzelnen Fall Genehmigungen durch die zuständige Aufsichtsbehörde einholen. Derartige Adäquanzentscheidungen liegen etwa für die USA, Kanada und die Schweiz vor.

Aktuell sind laut Bericht unter anderem Gespräche mit Südkorea und Japan im Laufen, konkrete Vorschläge der EU-Kommission gibt es allerdings noch nicht. Auch ein Zeithorizont ist nicht bekannt.

Gilt der strenge EU-Datenschutz für die EU selbst?

Offenbar verfahren ist die Situation, was die geplante neue Datenschutz-Verordnung für EU-Institutionen betrifft. Sie hätte ursprünglich gemeinsam mit der neuen EU-Datenschutz-Grundverordnung und der EU-Datenschutz-Richtlinie für die Bereiche Inneres und Justiz am 25. Mai in Kraft treten sollen. Laut Bericht ist ein Abschluss der Verhandlungen aufgrund verhärteter Positionen derzeit aber nicht absehbar, wobei es sich insbesondere an der Frage spieße, ob die Verordnung auch für EU-Einrichtungen wie Europol, Eurojust und die Europäische Staatsanwaltschaft (EUStA), also Institutionen der ehemaligen Dritten Säule der EU, gelten soll.

Derzeit gibt es für die Verarbeitung operativer personenbezogener Daten spezifische Datenschutzbestimmungen, die in den Grundrechtsakten der jeweiligen Agenturen und Einrichtungen verankert sind.

Österreichs vorrangiges Ziel sei es, das derzeitige Datenschutzniveau keinesfalls zu senken, wie im Bericht festgehalten wird. Das Justizministerium hofft – trotz des derzeitigen Patts – auf einen raschen Abschluss der Verhandlungen, um ein zeitnahes Inkrafttreten mit den neuen allgemeinen Datenschutzbestimmungen sicherzustellen.

Fortschritte konnten laut Bericht bei den Verhandlungen zur Überarbeitung der Datenschutzkonvention des Europarats erzielt werden. Die EU bemüht sich hier um eine einheitliche Linie der EU-Mitglieder, zuletzt hatte es von einigen Ländern – u.a. auch Österreich – noch Vorbehalte gegeben. Daneben hat auch Russland etliche Bedenken geäußert. Österreich unterstützt die Modernisierung der Konvention grundsätzlich, wird im Bericht unterstrichen. Während der österreichischen Ratspräsidentschaft könnte das Dossier abgeschlossen werden.

Vergaberecht soll saubere Straßenfahrzeuge fördern

Im Bereich des Vergaberechts liegt ein neuer Vorschlag der EU-Kommission zur Überarbeitung der Richtlinie über die Förderung sauberer und energieeffizienter Straßenfahrzeuge vor. Diese verpflichtet öffentliche Auftraggeber beim Kauf von Straßenfahrzeugen bestimmte Energie- und Umweltauswirkungen zu berücksichtigen.

Nun sollen auch bestimmte Erbringer öffentlicher Dienstleistungen (insbesondere öffentlicher Verkehr, Müllabfuhr, Post- und Paketbeförderung) in den Geltungsbereich der Richtlinie einbezogen und dieser auch auf Miete, Leasing und Ratenkauf ausgedehnt werden.

Für jedes Mitgliedsland werden außerdem bestimmte Mindestziele in Bezug auf die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge – bezogen auf die jeweilige Fahrzeugflotte – vorgeschlagen. Österreich soll demnach bis zum Jahr 2025 bei Pkw und Lkw eine Quote von 35%, bei Bussen eine Quote von 50% und bei Lkw ab 3,5 Tonnen eine Quote von 10% erreichen.

Bis zum Jahr 2030 soll dieser Anteil bei Bussen auf 75% und bei schweren Lkw auf 15% steigen.

Der Zeitplan

Eine erste Aussprache in der EU über den Richtlinienentwurf fand laut Bericht Ende November statt. Derzeit wird eine akkordierte österreichische Position erarbeitet. Die von Österreich zu erreichenden Ziele seien jedenfalls als sehr ambitioniert zu bewerten, heißt es im Bericht.

Ziel der neuen Richtlinie ist es, CO2-Emissionen zu reduzieren und die Nutzung elektrischer Straßenfahrzeuge zu forcieren.

Link: Parlament

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