Open menu
x

Bequem up to date mit dem Newsletter von Extrajournal.Net!

Jetzt anmelden, regelmäßig die Liste der neuen Meldungen per E-Mail erhalten.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Newsletter-Seite sowie in unserer Datenschutzerklärung.

Finanz, Recht

Leasingwerbung: VKI punktet gegen Fiat

Wien. Leasingwerbung muss den Zinssatz und den Gesamtbetrag deutlich anzeigen: Das hat der VKI beim Handelsgericht Wien erfolgreich eingeklagt (nicht rechtskräftig).

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) ging im Auftrag des Sozialministeriums gegen eine Fiat-Werbung vor, in der die gesetzlich geforderten Informationspflichten aus seiner Sicht nicht ausreichend eingehalten wurden.

Gegenstand der Klage ist der Fiat-TV-Spot mit dem bekannten Schauspieler Adrien Brody. Der 30-Sekunden-Werbespot wurde allein im Juli 2017 mehr als 1400 Mal in Österreich gesendet.

Darin wurde blickfangartig rund 4 Sekunden lang mit einer Leasingrate in Höhe von 65 Euro im Monat geworben. Die vom Gesetz geforderten Informationen waren nicht einmal halb so groß und nur halb so lange wie die Leasingrate selbst abgebildet, zürnt der VKI.

Diese etwa 2 Sekunden reichten auf jeden Fall nicht, dass sie zur Gänze gelesen werden konnten, heißt es. Auch auf der Website www.fiat.at wurde bereits auf der Startseite mit der Leasingrate geworben, die näheren Informationen wurden dagegen erst auf einer Unterseite erteilt.

Welche Informationen vorgeschrieben sind

Wenn eine Werbung für Kredit- und Leasingverträge auch Zinssätze oder sonstige auf die Kosten eines Kredits bezogene Zahlen nennt, müssen gewisse Informationen wie der Sollzinssatz, der effektive Jahreszinssatz und der Gesamtbetrag enthalten sein. Und zwar klar, prägnant und auffallend. Das schreibe das Verbraucherkreditgesetz vor.

Für das HG Wien erfüllen weder die Fernsehwerbung noch die Internetwerbung die gesetzlich vorgesehene Auffälligkeit. Die Werbungen verstoßen daher gegen das Gesetz. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

„Der Sinn dieser Informationspflicht besteht darin, den Verbrauchern vor Augen zu führen, mit welchen Belastungen sie bei einem allfälligen Vertragsabschluss zu rechnen haben und sie so in die Lage zu versetzen, verschiedene Angebote miteinander zu vergleichen“, sagt Beate Gelbmann, Leiterin der Abteilung Klagen im VKI. „Entscheidend ist nicht, wie viel man im Monat zahlt, sondern wie hoch der zu zahlende Gesamtbetrag ist.“

Link: VKI

Weitere Meldungen:

  1. Rückkauf der Lebensversicherung: Ein Drittel der Beschwerden erfolgreich
  2. RWE bringt erste grüne Anleihe in USA mit Clifford Chance
  3. OGH: Eine „Wirtschaftskanzlei“ muss keine Anwaltskanzlei sein
  4. Vonovia holt sich 850 Millionen Euro mit White & Case