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Personalia, Recht

VfGH: Bierlein wird 1. Präsidentin, Brandstetter Richter

Wien. Österreichs Bundesregierung hat Brigitte Bierlein als neue Präsidentin des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) vorgeschlagen.

Bierlein war bisher bereits Vizepräsidentin. Verfassungsrichter Univ.-Prof. Christoph Grabenwarter soll nun an ihrer Stelle in das Amt des Vizepräsidenten nachrücken.

Ein Sessel für den Ex-Justizminister

Als neues Mitglied des Verfassungsgerichtshofs hat die Bundesregierung in ihrer heutigen Sitzung den früheren Vizekanzler Univ.-Prof. Wolfgang Brandstetter nominiert.

Letzteres wird von der Opposition kritisiert; sie stört, dass Brandstetter damit nun demnächst über Gesetze urteilt, die er selbst als Minister mitbeschlossen hat.

Tatsächlich gibt es in der österreichischen Verfassung eine Cooling-off-Bestimmung, wonach Präsident und Vizepräsident des VfGH in den vergangenen fünf Jahren nicht Mitglied von Regierung oder Parlament gewesen sein dürfen; diese gilt jedoch nicht für einfache VfGH-Mitglieder.

Die Ernennung der Mitglieder des VfGH obliegt gemäß Artikel 147 B-VG dem Bundespräsidenten.

Wie geht es weiter bei Unterzahl?

Zum Jahreswechsel sind auch zwei weitere Stellen von Mitgliedern des VfGH frei geworden. Das Vorschlagsrecht für diese Positionen liegt beim Nationalrat bzw. dem Bundesrat.

Die nächste Session des Gerichtshofs beginnt am Montag, 26. Februar 2018. Auch wenn die freien Richterstellen zu diesem Zeitpunkt noch nicht besetzt sind, ist der Gerichtshof voll beschlussfähig, heißt es beim VfGH: Bei der Beratung neuer Fälle werden Ersatzmitglieder beigezogen.

Fälle, die bereits in der letzten Session anberaten wurden, werden ohne die ausgeschiedenen Mitglieder in verringerter Besetzung abgeschlossen. Gemäß § 7 VfGG ist der Gerichtshof beschlussfähig, wenn zumindest die Präsidentin und acht weitere Richterinnen bzw. Richter anwesend sind.

Link. VfGH

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