Sofern Einkommensteuererklärung oder Arbeitnehmerveranlagung für Ihre Klienten noch ausständig sind: Der VwGH hat jüngst entschieden, dass Ausgaben für Deutschkurse als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden können. Informieren Sie sich schnell und umfassend mit unserer aktuellen Arbeitshilfe von Dr. Clemens Endfellner zum Thema.
Weitere Beiträge befassen sich mit Ruhebezügen und Witwenpension sowie kurzfristigen Tätigkeiten von ausländischen Arbeitshilfen.
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