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Business, Recht, Tech, Veranstaltung

Ein Unternehmensrisiko namens DSGVO

Wolf, Stella, Winter ©CMS

Countdown läuft. Die neue Datenschutz-Grundverordnung ist ein Unternehmensrisiko, heißt es bei CMS: Auch beim Arbeitnehmer-Datenschutz ist vorzubeugen.

Aufgrund der mit 25. Mai in Kraft tretenden Datenschutz-Grundverordnung der EU (DSGVO) ist Datenschutz jenes Rechtsthema, mit dem sich Unternehmen spätestens jetzt ausführlich auseinandersetzen müssen.

Da der Countdown bald abläuft, stand das Thema DSGVO auch prominent auf der Tagesordnung des ersten Business Breakfast der Wirtschaftskanzlei CMS im Jahr 2018.

Bei der regelmäßig stattfindenden Eventserie Business Breakfast liegen die Schwerpunkte heuer auf Risk & Prevention und Digital Economy, so die Sozietät.

Die ungelösten Fragen

Auch wenn der neuen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) bereits in den letzten Monaten in der öffentlichen Wahrnehmung enorm viel Aufmerksamkeit geschenkt wurde, stehen viele Unternehmen noch immer vor vielen ungelösten Fragen, heißt es bei CMS: Was ist ganz konkret zu tun? Welche Unternehmensbereiche sind davon betroffen? Ist tatsächlich mit astronomisch hohen Strafen zu rechnen?

Von der DSGVO betroffen ist dabei auch der große Bereich des Arbeitnehmer-Datenschutzes. Denn während vielfach die größte Aufmerksamkeit Kundendaten geschenkt wird, warten vor allem bei der Verarbeitung von Arbeitnehmerdaten jede Menge faktische und rechtliche Herausforderungen.

Zum Business Breakfast kamen rund 140 Unternehmensvertreter unterschiedlichster Branchen. Gemeinsam mit HR-Verantwortlichen, Managern und Datenschutzbeauftragten, bis dato jedoch noch eine Minderheit, wurde das Thema DSGVO und Arbeitnehmer-Datenschutz von den CMS-Speziliasten für Arbeitsrecht Christoph Wolf (Partner), Jens Winter (Partner) und Dominik Stella (Associate) unter die Lupe genommen.

Die neuen Pflichten

Wobei Christoph Wolf, Co-Head der Fachabteilung Arbeits- und Sozialrecht bei CMS in Wien, Unternehmen zwar an das nicht mehr allzu große Zeitfenster zur Umsetzung entsprechender Maßnahmen erinnerte, jedoch auch viel Positives in der DSGVO sieht: „Die rechtlich ohnedies notwendige transparente und rechtskonforme Verarbeitung von Mitarbeiterdaten nach der DSGVO ist auch als große Chance zu sehen. Sie führt zu einem wirksamen Schutz personenbezogener Daten und schafft dadurch zugleich ein besseres Vertrauensverhältnis gegenüber Mitarbeitern, Kunden und Partnern.“

Die Trendthemen 2018

Die DSGVO ist nur eines von vielen Themen, mit denen sich CMS im Rahmen der Eventserie gezielt an Unternehmen richtet, die in Sachen Risikoabschätzung und Prävention rechtzeitig informiert werden möchten. So geht es beim im März folgenden Business Breakfast um Non-Compliance und Unternehmenshaftung.

Auch zu einem zweiten großen Themenblock – Digital Economy – veranstaltet CMS Wien zahlreiche Events, um immer wichtiger werdende rechtliche Fragestellungen rund um FinTechs, Cybercrime, Smart Contracts, ICO (Initial Coin Offering), etc. zu präsentieren und zu diskutieren, so die Kanzlei.

Link: CMS

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