Eine fraglos originelle Idee: Ich kaufe Gewinnlose einer Hilfsorganisation und mache den Betrag steuerlich als Spende geltend. Schließlich ist es doch so gut wie ausgeschlossen, dass ich für mein Geld etwas zurückbekomme, oder? Das BFG sah es leider etwas differenzierter – mehr im Artikel von Dr. Clemens Endfellner. Der VwGH hingegen hatte über die Zulässigkeit einer Besteuerungsbegünstigung bezüglich einer Pensionsabfindung durch die ÖRAK zu entscheiden – Dr. Christian Wesener fasst für Sie zusammen.
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