Wien. Die Einlage von Beteiligungen in ausländische Betriebsstätten kann „Wegzugsbesteuerung“ auslösen, warnt KPMG.
Der Grund ist ein neues Höchstgerichtsurteil: Im Erkenntnis vom 18.10.2017, Ro 2016/13/0014 hat der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) über den Verlust des österreichischen Besteuerungsrechts aufgrund der Einlage einer Beteiligung in eine ausländische Betriebsstätte (Personengesellschaft) entschieden, macht Beratungsmulti KPMG aufmerksam.
Dabei ging es konkret um zwei Österreicher, die ihre 50%-Anteile an einem Unternehmen in eine slowakische Personengesellschaft verlagerten.
Ist es funktional gerechtfertigt?
Dabei richte sich die steuerliche Zurechnung des Vermögens für DBA-Zwecke u.a. nach den Grundsätzen des Authorized OECD Approach (AOA), heißt es weiter – d.h. insbesondere keine Zurechnung zum ausländischen Betriebsvermögen ohne funktionalen Zusammenhang.
Die Entscheidung ist im Detail komplex, wie der Beratungsmulti in seiner aktuellen Klienteninfo weiter ausführt.
Link: KPMG