Wien. Am 25. April 2018 lädt die Manz-Rechtsakademie zu ihrer Jahrestagung Datenschutzrecht. Das Datum ist nicht zufällig gewählt – was Rechtsprofi Rainer Knyrim und Aktivist Max Schrems vor Ort erläutern.
Drakonische Strafen – jedenfalls bei groben Verstößen – drohen schließlich ab 25. Mai 2018, wenn die neue Datenschutzgrundverordnung der EU, die DSGVO, in Kraft tritt.
Doch auch wenn nur noch 30 Tage verbleiben: Noch weiß niemand so recht, wie mit den Daten und Rechten der betroffenen Personen richtig umzugehen ist, heißt es beim Verlag.
Die Stunde Null
Die DSGVO legt Wert auf Eigenverantwortung des Unternehmens, legt Funktionsträgern wie den neuen Datenschutzbeauftragten eine potenziell enorme Last auf die Schultern – und scheint vielen Profis noch recht unberechenbar: Immerhin wurde sie von vielen Politikern ursprünglich als Mittel zur Bändigung von US-Informatikriesen wie Facebook oder Google verstanden. Doch wie sie nun in Kraft tritt, betrifft sie potenziell jeden, der Daten verarbeitet.
Die Veranstaltung
Bei der (anmelde- und kostenpflichtigen) Veranstaltung am 25. April 2018 in Wien werden laut Veranstalter folgende Themen erörtert:
- Datenschutz und juristische Person, Verfassungskonformität von Strafen
- Betroffenenrechte
- Die DSGVO aus Betroffenensicht
- Datenschutz-Folgeabschätzung
- Compliance-Projekte im Unternehmen
- Datensicherheitsmaßnahmen, Informationssicherheit
Die Tagungsleitung liegt bei Dr. Gerald Trieb, LL.M., Rechtsanwalt und Gründer der Kanzlei Knyrim Trieb Rechtsanwälte.
Zu den Vortragenden zählen u.a. ao. Univ.-Prof. Dr. Dietmar Jahnel, Universität Salzburg; Dr. Rainer Knyrim, Rechtsanwalt und Gründer der Kanzlei Knyrim Trieb Rechtsanwälte; DI Michael Löffler; Prof. KommR Hans-Jürgen Pollirer und Mag. Maximilian Schrems, Jurist und Datenschutzaktivist.
Link: Manz Rechtsakademie