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Business, Recht, Steuer

So sieht die neue Arbeitslosenversicherung aus

©ejn

Wien. Der Nationalrat hat die Entlastungen bei der Arbeitslosenversicherung beschlossen: 450.000 Arbeitnehmer zahlen ab Juli geringere Beiträge.

Nach der bereits beschlossenen Senkung der Mehrwertsteuer auf Nächtigungen hat der Nationalrat mit den Stimmen der Regierungsparteien nun ein zweites Entlastungsgesetz verabschiedet:

Durch eine Novellierung des Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetzes werden ab Juli dieses Jahres rund 450.000 ArbeitnehmerInnen geringere bzw. keine Arbeitslosenversicherungsbeiträge mehr zahlen. Das betrifft jene, deren monatliches Gehalt zwischen 1.381 € und 1.948 € liegt.

Konkret werden durch den Gesetzesbeschluss ab Juli folgende Beitragsätze zur Arbeitslosenversicherung für ArbeitnehmerInnen gelten:

  • 0% bei einem Monatseinkommen bis 1.648 € (derzeit 1.381 €).
  • 1% bei einem Monatseinkommen zwischen 1.648 € und 1.798 € (derzeit 1.381 € bis 1.506 €).
  • 2% bei einem Monatseinkommen zwischen 1.798 € und 1.948 € (derzeit 1.506 € und 1.696 €).
  • Darüber wird der normale Beitragssatz von 3% fällig.

Insgesamt gehen dadurch nach den Berechnungen des Sozialministeriums Einnahmen von 140 Mio. € verloren. Für die Gesetzesnovelle stimmten lediglich die Koalitionsparteien, die Opposition hat eine Reihe von Vorbehalten – etwa den, dass durch Steuereffekte von den 140 Millionen ein Drittel gleich wieder in die Staatskasse fließe, die Arbeitnehmer also nicht wirklich entlaste.

Opposition ist nicht zufrieden

Der SPÖ bereitet aber vor allem die Streichung eines kleinen Passus im Gesetz Sorge. Dieser hatte bisher ausdrücklich normiert, dass Einnahmenausfälle, die dem Bereich Arbeitsmarktpolitik durch reduzierte Arbeitslosenversicherungsbeiträge erwachsen, aus dem allgemeinen Budget abzugelten sind.

Da das nicht nur die aktuelle Beitragssenkung sondern auch bereits geltende Rabatte betrifft, werden nach Schätzung der Abgeordneten künftig rund 500 Mio. € für arbeitsmarktpolitische Maßnahmen wie Aus- und Weiterbildungsprogramme fehlen.

Vor allem behinderte Menschen und Langzeitarbeitslose über 50 seien die Leidtragenden, da diese Gruppen trotz der boomenden Konjunktur keinen Arbeitsplatz finden, glaubt Ex-Sozialminister Alois Stöger.

Ein Abänderungsantrag der SPÖ, der auf die Beibehaltung des Passus abzielt, fand allerdings keine Mehrheit. Die Bestimmung sei nicht notwendig, da Abgänge in der Gebarung Arbeitsmarktpolitik ohnehin vom Bund zu tragen sind, argumentierte ÖVP-Sozialsprecher August Wöginger.

Als wenig zielführend qualifizierte auch Neos-Abgeordneter Gerald Loacker die Gesetzesnovelle. Er glaubt, dass vor allem Teilzeitbeschäftigte von der Beitragssenkung profitieren werden. Damit werde Teilzeit im Vergleich zu Vollzeit erneut ein Stück attraktiver gemacht, so Loacker laut Bericht der Parlamentskorrespondenz.

Link: Parlament

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