Wien. Die Europäische Wertpapier- und Marktregulierungsbehörde ESMA verbietet bestimmte derivative Finanzinstrumente für Kleinanleger.
Konkret hat die ESMA jetzt ihre Entscheidung bekannt gegeben, den Vertrieb von binären Optionen („binary options“) an Kleinanleger zu verbieten und den Vertrieb von finanziellen Differenzgeschäften („Contracts for Differences“, CFDs) an Kleinanleger stark zu beschränken.
Sie reagiert damit auf häufige und hohe Verluste von Kleinanlegern, die in solchen Produkten investiert sind, so Österreichs Finanzmarktaufsicht FMA, die im Beschlussgremium der ESMA vertreten ist.
In dem Gremium habe man sich für diese Maßnahme ausgesprochen und begrüßt sie, so die FMA-Chefs Helmut Ettl und Klaus Kumpfmüller: Binäre Optionen und finanzielle Differenzgeschäfte seien keine nachhaltigen Finanzanlagen, sondern „hochriskante Wetten auf finanzielle Ereignisse“.
Die neue Rechtslage
Mit der am 3. Jänner 2018 in Kraft getretenen EU Finanzmarktverordnung
MiFIR (Markets in Financial Instruments Regulation) verfügt ESMA über die rechtliche Handhabe, den Vertrieb riskanter Finanzprodukte an Kleinanleger zu beschränken oder zu verbieten.
Bereits vor der aktuellen ESMA-Entscheidung hat die deutsche Aufsichtsbehörde BaFin bei Optionsgeschäften mit Kleinanlegern gebremst, Vertreter anderer Behörden haben sich früh für ein Einschreiten auf europäischer Ebene ausgesprochen – es kommt für die Finanzprofis daher nicht überraschend.
Die nunmehr gesetzte Maßnahme wird ab in Inkrafttreten zunächst für drei Monate gültig sein und kann danach bei Bedarf verlängert werden, so die FMA.
Link: FMA