Wien. Eine Regierungsvorlage setzt die EU-Richtlinie über den weiteren Ausbau der justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen um.
Die auf dem Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen beruhende justizielle Zusammenarbeit der EU-Mitgliedstaten in Strafsachen soll damit weiter ausgebaut werden, berichtet die Parlamentskorrespondenz.
Entsprechende Gesetzesänderungen setzen in diesem Sinn nun eine Richtlinie der EU um, die die Anwendbarkeit der Europäischen Ermittlungsanordnung im gerichtlichen Strafverfahren, aber auch im verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahren sicherstellen soll. Die betreffenden Entwürfe haben nun den Justizausschuss des Nationalrats erreicht.
Der Inhalt
Im Einzelnen geht es dabei um die Schaffung eines Rechtsrahmens für die Vollstreckung einer Europäischen Ermittlungsanordnung eines anderen Mitgliedstaates im Inland bzw. die Erlassung einer Europäischen Ermittlungsanordnung, die in einem anderen Mitgliedstaat vollstreckt werden soll, durch eine österreichische Behörde.
Die Regierungsvorlage ziele darüber hinaus auch auf die Vereinfachung des EU-weiten Austauschs von Informationen und Erkenntnissen zwischen den Strafverfolgungsbehörden für die Durchführung strafrechtlicher oder polizeilicher Ermittlungen ab.
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