Wien. Ein neues Handbuch will Profis helfen, Betriebsprüfungen entspannt entgegenzublicken – ob sie nun Berater sind oder zuständige Mitarbeiter der Behörde. Die Herausgeber stehen ebenfalls auf beiden Seiten.
Auf beiden Seiten gebe es vor, während und nach einer Betriebsprüfung einiges zu beachten, heißt es beim Linde Verlag: Etwa die einschlägigen Fristen, die Grenzen der Ermittlungsbefugnisse und die Offenlegungspflichten.
Der Praxisleitfaden behandelt demnach konkret:
- Was kann, was muss der Abgabenbehörde aus Sicht des Abgaben- bzw Finanzstrafrechts – auch aus Präventivgründen – offen gelegt werden?
- Welche abgabenrechtlichen bzw. finanzstrafrechtlichen Knackpunkte gibt es in der Betriebsprüfung?
- Welche Konsequenzen können abgabenrechtliche Feststellungen im Finanzstrafrecht haben?
- Wie funktioniert eine Schätzung im Abgaben- und Finanzstrafbereich?
- Wann haftet der Steuerberater für Beratungsfehler?
- Was macht die Steuerfahndung?
Die Autoren
Ein Hauptmerkmal des Buches sei dabei, die „Schnittstellen“ zur Betriebsprüfung aus beiden Blickwinkeln zu beleuchten, dem der Steuerberater wie der Betriebsprüfer.
Zu dem Handbuch haben eine Reihe von Spezialisten zu ihren jeweiligen Tätigkeitsgebieten Inhalte beigesteuert. Die Herausgeber sind:
- Dr. Christian Eberl, Rechtsanwalt und Verteidiger in Finanzstrafsachen: Sein Tätigkeitsschwerpunkt und die Spezialisierung liegt im Finanzstrafrecht (Beratung, Vertretung, Prävention).
- HR Mag. Erich Leopold, MSc: Teamleiter in der Finanzstrafbehörde Wien. Er war Betriebsprüfer und Strafsachenleiter eines Wiener Finanzamtes, ist langjahriger Vortragender zu finanzstrafrechtlichen Themen u.a.
- Michael Huber, BA: Fachlicher und organisatorischer Leiter des Umsatzsteuer-Betrugsbekämpfungs Competence Centers in der Steuerfahndung und stellvertretender EUROFISC Verbindungsbeamter für zwei Working Fields.
Link: Linde Verlag