Praktische Rechts- und Umsetzungsfragen
Das 2. Erwachsenenschutz-Gesetz, das mit 1.7.2018 in Kraft tritt, bringt einen Paradigmenwechsel: Statt der Sachwalterschaft folgt die Erwachsenenvertretung und soll Menschen mit Behinderung oder psychischer Krankheit zu mehr Selbstbestimmung und Unterstützung verhelfen.
Durch das neue Gesetz kommt es u.a. zu:
- Änderungen im Rechtsverkehr (Entscheidungs-, Handlungs- und Geschäftsfähigkeit,
- einer Neukonzeption der Vorsorgevollmachten,
- damit geänderten Rolle der Erwachsenenschutzvereine mit erweiterten Aufgaben und
- einer Entlastung von AnwältInnen und NotarInnen.
Bei dem Lindecampus Seminar „Das neue Erwachsenenschutzrecht“ am 14. Mai 2018 in Wien erhalten Sie vom zuständigen Legisten und einem Erwachsenenschutz-Vertreter einen kompakten Überblick über die wesentlichen Neuerungen sowie die konkreten Auswirkungen auf die Praxis. Die Referenten sind LStA Dr. Peter Barth (Bundesministerium für Justiz) und Mag. Robert Müller (VertretungsNetz Sachwalterschaft).
Themenschwerpunkte des Seminars:
-
- Gründe für die Reform
- Das neue Konzept & die 4 Säulen des Erwachsenenschutzrechts
- Das neue Erwachsenenschutzverfahren
- Erwachsenenvertretung und Rechtsberufe
- Erwachsenenschutz im Zivilprozess und in Verwaltungsverfahren
Termin: Montag, 14. Mai 2018, 13:00 bis 17:00 Uhr, Wien
Anmeldung unter: www.lindeverlag.at
>>> Weiter >>>
(Werbung)