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Bildung & Uni, Recht

Gerichtsjahr wird nicht weggespart – oder?

Wien. Die Präsidenten der Oberlandesgerichte warnten – wegen der Sparpläne der Regierung – öffentlich vor einem Aufnahmestopp beim Gerichtsjahr. Nun soll alles anders sein, vorerst zumindest.

Schon heuer sei es wegen der Sparpläne gar nicht mehr möglich, Gerichtspraktikanten zu beschäftigen, so die Präsidenten der Oberlandesgerichte vor kurzem.

Nun nehmen sie diesen „drohenden Aufnahmestopp“ vorerst zurück, formuliert es die Tageszeitung Der Standard. Christian Pilnacek, Generalsekretär des Justizministeriums, habe sie in einem Schreiben gebeten, von den geplanten Nicht-Einstellungen bei der Gerichtspraxis ab Mai 2018 wieder Abstand zu nehmen. Zuvor hatten die Präsidenten der Oberlandesgerichte vor den Sparplänen der Regierung gewarnt.

Ob das Wort Aufnahmestopp die Sache trifft, sei dahingestellt: Immerhin besteht laut Justizministerium ein Rechtsanspruch auf das Praktikum, weil es zur Berufsausbildung gehört: Von daher sei ein Aufnahmestopp gar nicht möglich. „Justizministerium dementiert Aufnahmestopp“, heißt es daher auf orf.at.

Wer spart wo?

Es bleibt jedenfalls spannend: Man werde dem Ansuchen aus dem Ministerium – vorerst – nachkommen, so Klaus Schröder, Präsident des Oberlandesgerichts Innsbruck, zu der Zeitung. Im Gegenzug verlange man eine budgetäre Zusicherung und einen raschen Termin beim Herrn Minister.

Link: Der Standard

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