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Recht, Tech

Justiz: EU-Zusammenarbeit und Jahresprogramm

Wien. Der Justizausschuss hat den Ausbau der EU-Zusammenarbeit in Strafsachen abgesegnet. Österreich sieht sich als Vorreiter.

Die Regierungsvorlage zur Umsetzung einer EU-Richtlinie über den weiteren Ausbau der justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen fand jetzt im Justizausschuss mehrheitlich Zustimmung.

Mehrheitlich zur Kenntnis nahmen die Abgeordneten auch das EU-Jahresprogramm des Justizressorts für 2018.

Die neue EU-Zusammenarbeit in Strafsachen

Die justizielle Zusammenarbeit der EU-Mitgliedstaaten in Strafsachen wird damit nun weiter ausgebaut, berichtet die Parlamentskorrespondenz: Mit den Gesetzesänderungen zur Umsetzung einer EU-Richtlinie soll die Anwendbarkeit der Europäischen Ermittlungsanordnung im gerichtlichen Strafverfahren sowie im verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahren sichergestellt werden.

Konkret geht es um einen Rechtsrahmen für die Vollstreckung einer Europäischen Ermittlungsanordnung eines anderen Mitgliedstaates im Inland bzw. für die Erlassung einer Europäischen Ermittlungsanordnung, die in einem anderen Mitgliedstaat vollstreckt werden soll, durch eine österreichische Behörde.

Die Regierungsvorlage ziele darüber hinaus auch auf die Vereinfachung des EU-weiten Austauschs von Informationen und Erkenntnissen zwischen den Strafverfolgungsbehörden zur Durchführung strafrechtlicher oder polizeilicher Ermittlungen ab.

Digitaler Binnenmarkt und Sicherheitsunion

Auf EU-Ebene haben aus österreichischer Sicht die Umsetzung eines vernetzten digitalen Binnenmarkts und die Vollendung der Sicherheitsunion nach wie vor hohe Priorität. Zum EU-Ratsvorsitz Österreichs im zweiten Halbjahr 2018 werde darüber hinaus die vorrangige Aufgabe sein, Materien mit bereits fortgeschrittenen Verhandlungen auf europäischer Ebene erfolgreich voran zu bringen, so Minister Josef Moser.

Neben zahlreichen Veranstaltungen auf MinisterInnen- und ExpertInnen-Ebene sollen während des Ratsvorsitzes in 30 Ratsarbeitsgruppen Legislativvorschläge abgearbeitet werden, kündigte Moser an.

Neben dem grenzüberschreitenden Zugriff der Strafverfolgungsbehörden auf elektronische Beweismittel soll auch die Zusammenarbeit mit Social-Media-Unternehmen hinsichtlich Erkennung und Löschung terroristischer und anderer illegaler Online-Inhalte verbessert werden.

Bei der Fertigstellung von EU-Leitlinien für nationale Datenspeicherungsregelungen – Stichwort Vorratsdatenspeicherung – plädiert Österreich für eine genaue Abstimmung, um sich eine eigene Datenspeicherungsregelung offenzuhalten.

Ein weiterer, für das Justizministerium wichtiger Punkt ist der Wunsch der Europäischen Kommission nach Vollendung eines vernetzten digitalen Binnenmarkts, insbesondere in den Bereichen des Vertragsrechts für digitale Inhalte und des Urheberrechts.

Nach den Worten des Berichts gilt es nun vor allem, den grenzüberschreitenden elektronischen Handel voranzutreiben und mittels Datenschutzpaket das Vertrauen in sichere digitale Dienstleistungen zu fördern.

Hohen Stellenwert räume Österreich darüber hinaus der Überarbeitung des Gesellschaftsrechts der Union ein, um Unternehmen durch klare, moderne und effiziente Regeln zu unterstützen.

Internationaler Vorreiter bei E-Justiz?

Weiterhin als Vorreiter sieht Österreich sich bei der E-Justiz. Wichtigste Projekte der EU auf diesem Gebiet sind laut Bericht des Justizministeriums:

  • das Europäische E-Justiz-Portal
  • die EU-weite Vernetzung der Insolvenzregister, der Handelsregister, Firmenbücher und der Grundbücher.
  • Geplant ist auch die Weiterentwicklung des 2016 ausgelaufenen Pilotprojekts e-CODEX mit dem Ziel, den elektronischen Zugang zu Gerichten zu erleichtern.

Österreich beteilige sich mit juristischen und technischen ExpertInnen führend an e-CODEX. Im Rahmen der österreichischen Ratspräsidentschaft sollen auch eine E-Justiz-Strategie und ein entsprechender Aktionsplan 2019-2023 verabschiedet werden.

Link: Justizministerium

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