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Recht

Mehr Tempo und höhere Kosten bei VfGH und VwGH

Wien. Verfassungsgerichtshof (VfGH) und Verwaltungsgerichtshof (VwGH) erhalten mehr Geld, was vor allem auf die erhöhte Verfahrensanzahl zurückzuführen sei. Es gibt bereits über 500 Gesetzesbeschwerden pro Jahr.

Trotz großen Arbeitsanfalls konnten beide Institutionen die Verfahrensdauer senken, berichtet die Parlamentskorrespondenz.

Die neue Konstellation

An der Spitze des Verfassungsgerichtshofs steht seit Beginn des Jahres die bisherige Vizepräsidentin Brigitte Bierlein, nachdem Gerhart Holzinger mit Ende 2017 in den Ruhestand getreten ist.

Bierlein vertrat daher heuer erstmals im Budgetausschuss des Nationalrats den Bundesvoranschlag für ihr Haus. Für den Verwaltungsgerichtshof stand wieder Präsident Rudolf Thienel den Abgeordneten zur Verfügung. Über das Budget der Präsidentschaftskanzlei gab Kanzleramtsminister Gernot Blümel Auskunft.

Die Gesetzesbeschwerde als unerwarteter Hit

Im Verfassungsgerichtshof konnte die Verfahrensdauer laut den Angaben stark verkürzt werden. Betrug diese in den Jahren 2013 bis 2015 durchschnittlich noch 180 Tage, liege man derzeit bei einem Istzustand von 143 Tagen, womit das Ziel von 200 Tagen weit unterschritten werden konnte.

Die Asylrechtsangelegenheiten konnten sogar in einer erheblich kürzeren Dauer von durchschnittlich 78 Tagen erledigt werden, berichtete VfGH-Präsidentin Bierlein. Alle Beschwerden werden nunmehr über den elektronischen Akt bearbeitet (ELAK).

  • Insgesamt wurden 2017 5.047 Fälle neu an den VfGH herangetragen, 1.001 Fälle wurden aus den Vorjahren übernommen.
  • 4.719 Verfahren konnten abgeschlossen werden, damit blieben am Jahresende 1.329 Fälle offen.
  • Asylrechtsfragen nehmen rund 45% aller einlangenden Fälle ein. Insgesamt sind im Jahr 2017 2.280 neue Fälle in Asylangelegenheiten anhängig geworden, 408 Fälle wurden aus den Vorjahren übernommen.

Seitens des VfGH geht man nicht von einem weiteren dramatischen Anstieg im Bereich Asylrecht aus, auch wenn – laut Vorhaben im Regierungsprogramm – die außerordentliche Revision an den VwGH wieder gestrichen werden sollte.

Unerwartet hoch haben sich die verfassungsgerichtliche Normenbeschwerde bzw. die Gesetzesbeschwerden entwickelt. Damit haben ordentliche Gerichte die Möglichkeit, Gesetze wegen Verfassungswidrigkeit beim VfGH anzufechten. Auch den Parteien eines Verfahrens steht es nun offen, mittels einer Gesetzesbeschwerde Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit der im betreffenden Verfahren anzuwendenden Rechtsvorschriften an den VfGH heranzutragen.

Ursprünglich ist man von 150 Fällen im Jahr ausgegangen, derzeit steht man bei 535 (2017) Eingaben. Wie die VfGH-Präsidentin hervorhob, könne somit das Instrument als erfolgreich bezeichnet werden, die Erfolgsquote für die BeschwerdeführerInnen bezeichnete sie aber als gering. Der Verfassungsgerichtshof führe dabei sehr genau aus, warum etwas als verfassungskonform angesehen wird.

Ausgaben steigen um 8 Prozent

Serviceorientierung und Bürgernähe stehen auch weiterhin im Vordergrund der Wirkungsziele des VfGH, heißt es. Die Modernisierung des VfGH soll weitergeführt werden, um diesen zu einem „Vorzeigemodell“ für andere Gerichte und vergleichbare Institutionen zu machen. Aufbau- und Ablauforganisation sollen laufend optimiert, das Qualitäts- und Wissensmanagement ausgebaut und das Informationsangebot erweitert werden. Dabei wird insbesondere auf das umfassende und aktuelle Informationsangebot auf der Website verwiesen.

Konkret steigen die Ausgaben für den VfGH von rund 14,7 Mio. Euro im Jahr 2017 auf rund 15,9 Mio.Euro im laufenden Jahr 2018, das ist ein Plus von 8,0%. Für 2019 sind rund 16 Mio. Euro budgetiert, was eine Anhebung von 1% bedeutet. Es sollen zwei Planstellen dazukommen, damit verfügt der VfGH über 102 Planstellen.

Asyl und Glücksspiel beschäftigen Verwaltungsgerichtshof

Das Budget 2018 für den Verwaltungsgerichtshof sieht Auszahlungen in der Höhe von rund 20,4 Mio. Euro vor, das ist ein Plus von ca. 4%, 2019 sind rund 20,9 Mio. Euro und damit um ca. 2,4% mehr an Ausgaben geplant.

Bis 2022 ist eine Auszahlungsobergrenze von 22,2 Mio. Euro vorgesehen. Der VwGH verfügt ab 2019 über 203 Planstellen, davon 69 im richterlichen Bereich.

Laut VwGH-Präsident Rudolf Thienel sind die Mehrausgaben durch den erhöhten Personalaufwand, die Steigerung des Benützungsentgelts an die Burghauptmannschaft und die Erneuerung der Datenbanken begründet.

Auch beim VwGH stiegen die Asylangelegenheiten, Thienel bezifferte diese mit rund 2000 im Vorjahr. Im ersten Quartal 2018 kamen bereits 700 herein. Angesichts der sinkenden Asylzahlen rechne er aber nicht mit einem weiteren dramatischen Anstieg in den kommenden Jahren.

Die Erledigungsdauer liege in diesem Bereich bei ca. eineinhalb Monaten. Ein erhöhter Anfall sei ebenfalls in Bezug auf das Glücksspielrecht zu verzeichnen.

  • Im Jahr 2016 war der VwGH mit insgesamt etwa 5.100 neuen Rechtssachen konfrontiert, was eine Steigerung gegenüber 2016 um 11,8% bedeutet.
  • Insgesamt waren aus früheren Jahren noch 2.482 Verfahren offen, 5.546 konnten abgeschlossen werden. Damit konnte die Zahl der anhängigen Verfahren um 418 auf 2.064 reduziert werden.
  • Die durchschnittliche Verfahrensdauer betrug 6,9 Monate (2015 noch 8,9 Monate), diese soll laut VwGH weiter sinken.

Die neuen Pläne

Priorität werde im VwGH der Steigerung der Effizienz des Rechtsschutzes sowie der Erleichterung der Kommunikation der Verfahrensparteien mit dem Verwaltungsgerichtshof eingeräumt.

Das will man in erster Linie durch einen bedarfsgerechten Personaleinsatz vor allem in jenen Bereichen erreichen, in denen es durch Überlastung in einer großen Anzahl von Fällen zu langer Verfahrensdauer gekommen ist, insbesondere in den Angelegenheiten der Fremdenpolizei.

Generell sei aber die Entwicklung des Aktenanfalls angesichts der noch nicht vorhersehbaren Auswirkungen der Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit sowie der in den letzten Jahren erfolgten Änderungen im Asyl- und Fremdenrecht für die nächsten Jahre nicht näher prognostizierbar, heißt es dazu in den Erläuterungen.

Der VwGH setzt ebenfalls Schritte, seine Entscheidungen besser zu kommunizieren und hat zu diesem Zweck eine Judikaturdokumentation eingerichtet. Die bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie zählt zu den Zielen von VfGH wie VwGH.

Neben den beiden Höchstgerichten stand auch das Budget der Präsidentschaftskanzlei auf dem Programm in diesem Teil des Budgetausschusses. An Ausgaben sind im Jahr 2018 für die Präsidentschaftskanzlei rund 9,5 Mio. € (2017: rund 8,8 Mio. €), das ist ein Plus von ca. 8,7%, veranschlagt, 2019 sinken die Ausgaben auf rund 9,4 Mio.€, das sind 1,1% weniger. Bis 2022 soll die Auszahlungsobergrenze weiter auf 8,9 Mio. € sinken.

Link: VfGH

Link: VwGH

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