Wien. Mobilfunker Drei erhöhte das monatliche Grundentgelt und führte u.a. eine jährliche Handy-Servicepauschale ein. Der VKI zog vor Gericht.
Konkret wurde bei 16 Tarifen das monatliche Grundentgelt um bis zu 3 Euro erhöht und gleichzeitig u.a. anderem eine jährliche Servicepauschale von 20 Euro eingeführt. Der Mobilfunkanbieter stützte sich bei den Preiserhöhungen, die bereits im Jahr 2016 durchgeführt wurden, auf eine seiner Vertragsklauseln.
„Nicht zulässig“
Eine einseitige Entgelterhöhung ist aber nur unter den Voraussetzungen der Konsumentenschutzbestimmungen und der Vereinbarung eines entsprechenden Änderungsvorbehaltes zulässig, so die Verbraucherschützer vom VKI.
Das sei hier aber nicht der Fall gewesen, so der VKI – und klagte. Im Auftrag des Sozialministeriums wurde Verbandsklage gegen den Mobilfunkanbieter Hutchison Drei eingebracht. Nun hat das Oberlandesgericht Wien für den VKI entschieden. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig.
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