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Business, Recht, Tech

Post bietet DSGVO-Lösungen im Pakt mit Fabasoft

Datenschutz. Nur noch wenige Wochen bleiben bis zum DSGVO-Start am 25. Mai 2018. Die Österreichische Post wirft sich verstärkt auf den Markt der Datenschutz-Lösungen.

Die Anforderungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), darunter vor allem steigende Dokumentationspflichten und verschärfte Datenschutzrichtlinien, verlangen nach DSGVO-konformen Geschäftsprozessen sowie Verarbeitungsverzeichnissen und sollten idealerweise von geeigneten Softwaretools unterstützt werden, heißt es.

Als Unterstützung biete man mit dem Linzer Partner Fabasoft ab sofort Umsetzungswerkzeuge in einer digitalen „EU-DSGVO Toolbox“ an. In der hauseigenen Data Academy des Fachbereichs Daten- und Adressmanagement können sich Unternehmen zudem noch Last-Minute-Hilfe für dringend notwendige Änderungen holen, so die Post.

Ein großes Thema

Für die Post als Logistikriese ist das Thema Datenschutz bei Empfängerdaten natürlich brisant. Schon seit Bekanntwerden der DSGVO bereite sich Mail Solutions, ein Geschäftsfeld der Österreichischen Post AG, auf die mit 25. Mai 2018 in Kraft tretenden Änderungen vor.

Als Anbieter von integrierten Dokumentenverarbeitungslösungen wie Scanning, der digitalen Erfassung von Dokumenten und Lösungen in der dualen Zustellung stelle Mail Solutions Werkzeuge, wie zum Beispiel die Lösung „EU-DSGVO Toolbox“ des Linzer Post-Kooperationspartners Fabasoft, zur Verfügung.

Als Tipps für Unternehmen empfiehlt die Post:

  • Datenherkunft- und -qualität überprüfen: Welche personenbezogenen Daten werden gesammelt beziehungsweise verarbeitet, liegt eine DSGVO-konforme Rechtsgrundlage vor? Wenn neben dem eigenen Adressbestand Kontaktadressen von Drittanbietern verwendet werden, sollte ebenso klargestellt werden, wie es bei denen mit DSGVO-Konformität bestellt ist und wie sie weiterverwendet werden können.
  • Mitarbeiter eingehend schulen: Datenschutz sei Aufgabe jedes einzelnen Mitarbeiters– auch wenn es einen firmeninternen oder externen Datenschutzbeauftragten geben muss. Jeder Mitarbeiter müsse die Datenschutz-Prozesse kennen und bei Verstößen auch über mögliche Konsequenzen Bescheid wissen.
  • IT-Lösung für Datenlöschung und Behördenmeldungen einführen: Schon jetzt müssen IT-Systeme und -Anwendungen auf ihre Verlässlichkeit geprüft werden. Aber nicht nur für den Datentransfer, sondern auch für deren Löschung sollte eine IT-Lösung implementiert werden. Ab 25. Mai muss es möglich sein, Datensätze so zu löschen, dass sie – und das ist wichtig – weder les- noch wiederherstellbar sind.

Natürlich ist das Thema DSGVO damit noch nicht erschöpft: So hat etwa auch ein Datenverarbeitungsverzeichnis geführt zu werden, es haben Risikofolgeabschätzungen zu erfolgen, usw. Die Wirtschaftskammer bietet dazu eine Checkliste an.

Link: Checkliste der WKÖ zur DSGVO

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