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Business, Recht, Steuer

Consultatio fürchtet leises Ende des Treuhänders

Wien. Das Gesetz zur Offenlegung der wirtschaftlichen Eigentümer hat Tücken, so Kanzlei Consultatio: Man wittert viel Bürokratie und das leise Ende des Treuhänders.

Mit Jänner 2018 ist das Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG) in Kraft getreten. Es will die wirtschaftlichen Eigentümer von mehr als 350.000 österreichischen Rechtsträgern sichtbar machen und so im Kampf gegen Terrorfinanzierung und Geldwäscherei helfen.

Auf die Bösen zielen, die Guten treffen?

Wieder einmal werden allerdings die Guten und die Bösen über einen Kamm geschoren, heißt es bei Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungskanzlei Consultatio: Was allen bleibe, sei ein erheblicher Recherche- und Dokumentationsaufwand.

Denn zahlreiche Treuhandschaften müssen nun aufgedeckt werden, heißt es. Mit dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG) wurde für österreichische Gesellschaften und andere Rechtsträger eine Meldepflicht hinsichtlich ihrer „wirtschaftlichen Eigentümer“ eingeführt.

Seit Beginn 2018 sind nun sämtliche direkten oder indirekten Eigentümer mit Anteilen von mehr als 25 Prozent in das neue – von der Statistik Austria geführte – Register einzutragen.

Auslaufmodell Treuhandschaften?

Somit seien auch Treuhandschaften gezwungen, ihre Eigentümerverhältnisse genau offenzulegen, so Consultatio-Partner Erik Malle: „Viele unserer Klienten wollen nicht offiziell als Eigentümer eines Gesellschaftsanteils auftreten und bedienen sich eines Treuhänders. Das ist ausdrücklich erlaubt und hat nicht das Geringste mit Schwarzgeld oder Terror zu tun.“

Trotzdem seien auch derartige Treuhandverhältnisse ab sofort zu melden und – wenn auch noch nicht öffentlich – vielen Einblicken ausgesetzt. Jegliche Anonymität gehe somit verloren und damit auch einer der ausschlaggebenden Gründe, sich für eine Treuhandschaft zu entscheiden.

Unverständnis bei vielen Betroffenen ernte auch die Definition des wirtschaftlichen Eigentümers in Zusammenhang mit den österreichischen Privatstiftungen. Werden doch hier in Zukunft wirtschaftliche Eigentümer genannt, die gar keine Eigentümer sind sondern das Vermögen lediglich verwalten.

Ob sich dadurch negative Auswirkungen ergeben, könne derzeit noch nicht abgeschätzt werden. „Unsere Erfahrungen aus den ersten Wochen zeigen jedenfalls eine große Unsicherheit und Verwunderung unserer Mandanten“, so Malle.

Der Fahrplan zur Entblätterung

Für betroffene Unternehmen und Personen heißt es jedenfalls im Fall des Falles umgehend zu handeln, so die Kanzlei:

  • Alle betroffenen Rechtsträger erhalten laut Stand der Planung im Lauf des April 2018 Post vom Fiskus, worin er auf die Meldepflicht hinweist.
  • Die Eigentümermeldung muss bis zum 1. Juni 2018 erfolgen und läuft über das Unternehmensserviceportal.
  • Der Rechtsträger kann die Meldung selbst erledigen oder berufsmäßige Parteienvertreter beauftragen.
  • Das Gesetz zu ignorieren sei auf jeden Fall der falsche Weg: Ab Juni drohen bei Missachtung hohe Strafen.

Link: Consultatio

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