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Recht, Tech

Adblock Plus punktet gegen Springer mit CMS

Karlsruhe. Der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) hat die rechtliche Zulässigkeit von Adblock Plus bestätigt. Kanzlei CMS half dabei.

Mit Tools wie Adblock Plus können Internetnutzer unerwünschte Werbung auf Webseiten ausblenden. Prozessgegner war der deutsche Axel Springer Verlag.

Mit seiner Entscheidung stimmt das oberste deutsche Zivilgericht mit den Wertungen der Oberlandesgerichte Hamburg und München überein und hebt die einzige teilweise Verurteilung von Adblock Plus des OLG Köln auf, heißt es dazu.

Hatte noch das OLG Köln in seiner Entscheidung einerseits die rechtliche Zulässigkeit von Adblockern bejaht, aber als einziges Gericht in Deutschland das Geschäftsmodell des entgeltlichen Whitelisting bei Adblock Plus als unzulässig angesehen, folge nun der BGH in allen Punkten der Argumentation von CMS.

Es ist nun einmal Realität…

„Adblocker werden final als Realität für die digitale Wirtschaft bestätigt“, so Pietro Graf Fringuelli, Strategy Lead Partner. Damit stimme der Senat mit der Auffassung von Udo Di Fabio überein, der den Einsatz eines Adblockers von der negativen Informationsfreiheit gedeckt sieht.

„Mit dieser Entscheidung stärkt der BGH die Rechte von Unternehmen, Verbrauchern Produkte anzubieten, die diesen die Kontrolle über ihre digitale Privatsphäre geben“, kommentiert Heike Blank, Litigation Lead Partner. „Aufgabe der werbetreibenden Industrie wird es nun sein, nutzerfreundliche Werbemodelle zu entwickeln.“

Der deutsche Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) bedauert dagegen öffentlich die Entscheidung des BGH, wonach Adblocker keinen Wettbewerbsverstoß darstellen: Es sei ein „Schlag ins Gesicht“ der digitalen Wirtschaft und des unabhängigen Journalismus und gefährde die (werbefinanzierten) Geschäftsmodelle der Medien im Internet, wie es heißt.

Link: CMS

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