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Business, Recht

Datenschutzanpassungen im DSGVO-Endspurt

Wien. Umfassende Datenschutzänderungen in Form von zwei Sammelnovellen und drei weiteren Gesetzesinitiativen gab es zuletzt im Nationalrat in Sachen DSGVO.

Nach Kontroversen schon im Vorfeld und wechselseitigen Abänderungsanträgen zu den verschiedenen Gesetzesmaterien bleiben im Ergebnis etwa die Kompetenzen der Länder im Datenschutz nun doch bestehen, und die Opposition setzte sich mit ihrer Forderung nach einer Verbandsklage im Datenschutz nicht durch, berichtet die Parlamentskorrespondenz.

Mit einer mehrheitlich beschlossenen Ausnahmebestimmung für Medien werde laut Antrag von ÖVP und FPÖ Datenschutz und Meinungsfreiheit in diesem Bereich in Einklang gebracht.

Zur vieldiskutierten Registerforschung wurde mehrheitlich ein ÖVP-FPÖ-Entschließungsantrag mit der Forderung beschlossen, für ELGA-Daten den Datenschutz optimal zu gewährleisten, wie es heißt.

Der Zeitplan

Zahlreiche Änderungen stehen nicht zuletzt in zeitlichem Zusammenhang mit der neuen EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), die ab 25. Mai anzuwenden ist.

Das Datenschutz-Deregulierungsgesetz wurde in Form eines Abänderungsantrages von ÖVP und FPÖ ohne die geplanten verfassungsmäßigen Bestimmungen von den Koalitionsfraktionen beschlossen. Enthalten ist nun eine von ÖVP und FPÖ eingebrachte Ausnahmeregelung zum Datenschutz-Anpassungsgesetz für Medienunternehmen und journalistische Arbeit.

Die Zwei-Drittel-Mehrheit wäre etwa dafür erforderlich gewesen, dass der Bund für allgemeine Angelegenheiten des Datenschutzes zuständig ist und die Kompetenz der Länder für den Schutz manueller personenbezogener Dateien entfallen sollte.

Zwar wurde die Initiative ursprünglich als gemeinsamer Antrag von ÖVP, FPÖ und SPÖ eingebracht. Die SPÖ stimmte dem Vorhaben allerdings nicht mehr zu, weil sie sich umgekehrt insbesondere mit ihrer Forderung nach einem Verbandsklagerecht im Datenschutz nicht durchsetzen konnte.

Datenschutz wird schwächer als geplant?

Peter Wittmann (SPÖ) kann in Anbetracht der Entwicklungen beispielsweise mit Facebook nicht nachvollziehen, dass die Koalition die Möglichkeit zur Verbandsklage nicht mitbeschließt und somit die Abstrahierung im Datenschutz nicht zulässt.

Ihm gehe es um den Punkt, dass das Anonymisieren der Kläger zulässig wäre, um so eine Klage zu führen. Stattdessen lasse die Regierung weiterhin den Einzelnen klagen, ärgerte sich Wittmann, dass „große Konzerne geschützt und Kleine gerupft“ würden. Er brachte dazu den Abänderungsantrag von SPÖ, Neos und Liste Pilz ein, der allerdings in der Minderheit blieb.

SPÖ-Abgeordneter Walter Bacher drängte ebenso auf die Einführung einer Verbandsklage. Der wesentliche Unterschied zur Sammelklage bestehe darin, dass es dabei nur um eine rechtliche Klärung geht und nicht um das Einklagen von Schadenersatz. Deshalb könne man auch nicht von einer Übererfüllung der EU-Vorgaben sprechen.

Auch Nikolaus Scherak Neos hätte sich die Möglichkeit der Verbandsklage gewünscht. Sehr bedauerlich sei in diesem Zusammenhang, dass es nun auch zu keiner Zentralisierung in Sachen Datenschutz kommt.

Für eine sachliche Diskussion sprach sich Wolfgang Gerstl (ÖVP) aus, die DSGVO bringe hier einzigartige Entwicklungen wie etwa das Recht auf Vergessen und Löschen und einen großen Schutz der Daten für alle EuropäerInnen.

Eva Maria Himmelbauer (ÖVP) bedauerte, dass es nun doch zu keiner Einigung mit der SPÖ gekommen ist, da der ursprüngliche gemeinsame Antrag zu mehr Rechtssicherheit geführt hätte. Der nun von ÖVP und FPÖ vorgelegte Abänderungsantrag zum Datenschutz-Deregulierungsgesetz enthalte daher keine Verfassungsbestimmungen mehr.

Zudem werde festgehalten, dass sich alle Bestimmungen nur auf natürliche Personen beziehen. Klarstellungen gibt es Himmelbauer zufolge auch hinsichtlich des Auskunftsbegehrens, damit keine Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse veröffentlicht werden müssen. Die Änderungen in Bezug auf die Presse- und Informationsfreiheit sollen gewährleisten, dass das Redaktionsgeheimnis geschützt und investigativer Journalismus gefördert wird.

Link: Parlament

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