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Business, Recht, Tech

Die Flucht aus der Mitbestimmung per SE

Berlin / Wien. Die Gründung einer Europäischen Aktiengesellschaft (SE) kann dazu dienen, die Arbeitnehmer-Mitbestimmung lockerer zu gestalten. Kanzlei CMS illustriert das am Beispiel von Delivery Hero.

Deutschland rühmt sich gern seiner Mitbestimmungsrechte für Arbeitnehmer in großen Unternehmen – und auch in Österreich sind solche Mitbestimmungsrechte eher stark ausgeprägt.

So muss in deutschen Aktiengesellschaften mit mehr als 2.000 Mitarbeitern das Kontrollorgan des Managements zu gleichen Teilen mit Arbeitnehmer- und Kapitalvertretern besetzt sein.

Was aber passiert, wenn ein junges Wachstumsunternehmen nach erfolgreichem Börsengang und mit entsprechender Mitarbeiterzahl keine solche Besetzung im Aufsichtsrat aufweist, zeigt sich laut Wirtschaftskanzlei CMS Hasche Sigle am Fall der Berliner Delivery Hero AG.

Flucht nach Europa vor Gerichtsbeschluss

Das Berliner Landgericht zwang den Online-Essenslieferdienst per Beschluss dazu, seinen bestehenden Aufsichtsrat um Arbeitnehmervertreter zu erweitern. Delivery Hero verteidigte sich hingegen mit der Gründung einer Europäischen Gesellschaft (Societas Europaea, SE), in der nicht das deutsche Mitbestimmungsrecht greift, sondern die Art der Arbeitnehmervertretung ausgehandelt werden muss.

Rechtsanwalt Reimund Marc von der Höh ist spezialisiert darauf, welche Möglichkeiten Start-ups und andere schnell wachsende Unternehmen haben, um ihre Arbeitnehmermitbestimmung frühzeitig zu regeln und welche Aspekte es bei der Gründung einer Europäischen Aktiengesellschaft hinsichtlich der Mitbestimmung zu beachten gilt. Eine Einführung in das Thema gibt auch eine Hilfeseite der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ).

„Die Rechtsform der SE erfreut sich seit einigen Jahren einer immer stärkeren, stetig wachsenden Beliebtheit“, so von der Höh: CMS habe einen solchen Trend beispielsweise bereits im Jahr 2014 anlässlich des „10. Geburtstags“ der Rechtsform der SE in einer auf Deutschland bezogenen Studie feststellen können.

„Deutschland kann dabei bei Unternehmen sicherlich als Vorreiter und führend bezeichnet werden. Aber auch in einigen anderen Staaten der EU gewinnt die SE in letzter Zeit durchaus an Bedeutung“, so der CMS-Anwalt weiter.

Die Ursachen

Eine im Vergleich zu nationalen, deutschen Gesellschaften größere Flexibilität, die Mitbestimmung maßgeschneidert auf das jeweilige Unternehmen zu gestalten und die jeweiligen Besonderheiten zu berücksichtigen, spiele – neben anderen Faktoren wie dem positiven, europäische Image der SE – sicherlich eine wichtige Rolle bei Unternehmen, die sich in eine SE umwandeln oder einen solchen Schritt planen.

„Die SE ermöglicht es beispielsweise, die Zahl der Mitglieder im Aufsichts- bzw. Verwaltungsrat abweichend von den starren, zwingenden Regelungen des deutschen Mitbestimmungsrechts angepasst auf die jeweilige Unternehmenssituation festzulegen“, so von der Höh.

Link: CMS Hasche Sigle

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