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Recht, Tech

Sicherheitspaket kommt mit Trojaner und EU-Pakt

Wien. Das Sicherheitspaket hat den Bundesrat passiert, damit ist der Bundestrojaner fix. Die Opposition bleibt bei ihrer heftigen Kritik. Einstimmig wurde dagegen eine neue EU-Justizkooperation abgesegnet.

Nach der Genehmigung durch den Bundesrat ist das Sicherheitspaket nun parlamentarisch unter Dach und Fach. Wie schon im Nationalrat ging auch der Beschlussfassung in der Länderkammer eine kontroversielle Debatte voraus, berichtet die Parlamentskorrespondenz.

Stein des Anstoßes der Kritik der Opposition waren dabei jene Bestimmungen zur Überwachung verschlüsselter Nachrichten im Internet, mit denen der so genannte Bundestrojaner in die österreichische Rechtsordnung einzieht. SPÖ und Grüne sprachen von einem Schritt in Richtung Überwachungsstaat und befürchteten vor allem Eingriffe in die Grundrechte sowie eine Verletzung der Privatsphäre.

ÖVP und FPÖ hingegen sahen in der neuen Ermittlungsmaßnahme eine wirksame Handhabe der Exekutive zum Schutz der Bevölkerung vor Terror und organisierter Kriminalität und schlossen unter Hinweis auf Rechtsschutz und Kontrolle sowie den eingegrenzten Anwendungsbereich jeglichen Missbrauch aus.

Einsatz des Bundestrojaners, Zugriff auf Überwachungskameras

  • Im Einzelnen schaffen die Änderungen im Strafprozessrecht die rechtliche Grundlage für den Einsatz von Spionagesoftware die Exekutive zur Überwachung von WhattsApp und Skype. Voraussetzung dafür ist das Vorliegen eines konkreten Verdachts einer terroristischen Straftat, eines Verbrechens mit einer Strafobergrenze von mehr als zehn Jahren oder einer Straftat gegen Leib und Leben sowie gegen die sexuelle Integrität mit einer Strafobergrenze von mehr als fünf Jahren.
  • Geregelt wird überdies auch der Einsatz von sogenannten IMSI-Catchern zur Ortung von Handys. Beide Maßnahmen sind nur nach staatsanwaltschaftlicher Anordnung und richterlicher Genehmigung zulässig.
  • Neu im Sicherheitspolizeigesetz ist die der Exekutive eingeräumte Möglichkeit, im Zuge von Ermittlungen Videomaterial von Überwachungskameras im öffentlichen Raum, etwa auf Bahnhöfen oder in Flughäfen, auszuarbeiten.
  • Änderungen im Telekommunikationsgesetz schließlich bedeuten das Aus für anonyme Wertkartenhandys. So müssen sich ab 2019 Kunden beim Kauf einer SIM-Karte identifizieren, wobei Name und Anschrift durch den Telekom-Anbieter zu registrieren sind.
  • Gemeinsam mit dem Sicherheitspaket wurde auch ein Bundesgesetz beschlossen, das die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen und in Finanzstrafsachen mit den Mitgliedstaaten der EU auf Basis der Gegenseitigkeit weiter ausbaut. Hier geht es neben der Vereinfachung des Informationsaustausches vor allem um die Schaffung eines Rechtsrahmens für die Vollstreckung einer Europäischen Ermittlungsanordnung eines anderen Mitgliedstaates im Inland bzw. für die Erlassung einer Ermittlungsanordnung, die in einem anderen Mitgliedstaat vollstreckt werden soll, durch eine österreichische Behörde. Dieses Gesetz passierte den Bundesrat einstimmig.

Die Diskussion

Das Paket sei ein Schritt in die totale Überwachung, kritisierte René Pfister (SPÖ / NÖ). Der Einsatz des Bundestrojaners und der Zugriff der Behörden auf öffentliche Videoüberwachungskameras stellen für den SPÖ-Bundesrat einen Eingriff in die Privatsphäre dar.

Massive Bedenken meldete Pfister überdies gegen die Installation von Software an, die nicht vom Staat selbst, sondern von privaten Anbietern entwickelt wurde.

Ewa Dziedzic (Grüne / Wien) sprach von überbordenden Maßnahmen, die nicht mehr Sicherheit schaffen, sondern die Grundrechte aushebeln und wesentliche Rechtsschutzlücken aufweisen. So könnten etwa auch Dritte, gegen die selbst kein Tatverdacht vorliegt, von der Überwachung betroffen sein. Bestätigt fühlt sich die Grüne Bundesrätin auch durch zahlreiche kritische Stellungnahmen aus dem Begutachtungsverfahren.

Justizminister Josef Moser betont dagegen die Voraussetzung des Vorliegens eines konkreten Verdachts sowie die Einbindung des Rechtsschutzbeauftragten und die richterliche Bewilligung.

Link: Parlament

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