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Business, Recht, Veranstaltung

Noerr Compliance Day: Risiken bei US-Geschäften

München / Wien. Steigende Compliance-Risiken im Außenhandel orteten die Vortragenden beim Noerr Compliance Day 2018: Geschäfte in den USA bergen Gefahren – auch wenn man kein VW-Mitarbeiter ist.

„Für alle Unternehmen, deren Compliance nicht den rechtlichen Anforderungen genügt, sind die Vereinigten Staaten ein Hochrisikoland“, so Torsten Fett, Partner der Kanzlei Noerr und Leiter der Praxisgruppe Compliance & Internal Investigations.

Fett war einer der Moderatoren des „Noerr Compliance Day“, einer Fachkonferenz für Compliance-Experten aus dem In- und Ausland, die von der deutschen Wirtschaftskanzlei Noerr organisiert wird. Der Umgang mit US-Behörden in Compliance-Fällen war eines der Schwerpunktthemen der Veranstaltung.

E-Mails auf US-Server reichen schon

Welche Risiken Unternehmen und Manager bei Compliance-Fällen mit US-Bezug eingehen, macht Noerr-Partnerin Anke Meier in ihrem Vortrag deutlich. Treffen kann es demnach nahezu jedes Unternehmen:

  • Das US-amerikanische Antikorruptionsgesetz FCPA (Foreign Corrupt Practices Act) findet weltweit Anwendung.
  • Für die Aufnahme von Ermittlungen genügen den Behörden manchmal kleine Berührungspunkte zu den USA, Involvierung von US-Konten oder auf US-Servern gespeicherte E-Mails.

Ob sich die Risiken realisieren, hängt nach Überzeugung der auch in den USA als Anwältin zugelassenen Expertin u.a. davon ab, auf welche Art und Weise Unternehmen bei einem Compliance-Vorfall mit den US-Behörden kooperieren und kommunizieren. Ihre Erfahrung: „Deutsche Unternehmen sollten sich besser hierfür aufstellen.“

Eine besonders große Herausforderung stelle der in vielerlei Hinsicht andere Verfahrensablauf dar. „Unternehmen müssen sich in den USA viel aktiver in die Sachverhaltsaufklärung einbringen und den Behörden in extrem kurzer Zeit umfangreiches Datenmaterial zur Verfügung stellen“, betont Meier.

Vieles sei Verhandlungssache – auch die kurzen Fristen, jedoch: „Beim Verhandeln hat alles seinen Preis. Wer längere Fristen verlangt, muss an anderer Stelle etwas geben – so schwächt man seine Position.“

Deutschen Unternehmen rät Meier zweierlei: Zu prüfen, ob und welche US-Compliance-Risiken bestehen und sich auf den Ernstfall vorzubereiten. „Das Compliance-System des Unternehmens muss den hohen US-Standards genügen.“

Das Thema Russland

Aktuell gehen besonders große Compliance-Risiken von den erst kürzlich verhängten neuen US-Sanktionen gegen Russland aus, mit denen die USA insbesondere große russische Unternehmen treffen wollen, heißt es weiter.

„Wegen der extraterritorialen Anwendbarkeit des US-Rechts haben die Sanktionen aber auch sehr starke Auswirkungen auf deutsche und europäische Unternehmen, die in Russland tätig sind“, so Bärbel Sachs, Partnerin bei Noerr in Berlin und auf Außenhandelsrecht spezialisiert.

„Die Sanktionen treffen europäische Unternehmen besonders hart, da sie sich von bereits eingegangenen Verpflichtungen weniger einfach lösen können als US-Wettbewerber“, betont Sachs. „Aus Risikoerwägungen sind sie gezwungen, die auf sie anwendbaren US-Sanktionen einzuhalten, und können sich dennoch nicht auf rechtliche Unmöglichkeit oder force majeure berufen, d.h., dass sie ihren Vertragspartnern schadensersatzpflichtig bleiben, sollten sie ihre vertraglichen Verpflichtungen aufkündigen.“

Halte dich an die Sanktionen, aber sage es nicht?

Deutsche Unternehmen würden in eine ausweglose Situation gebracht: Aufgrund eines sogenannten „blocking law“, des Verbots von Boykotterklärungen in der deutschen Außenwirtschaftsverordnung, dürfen sie noch nicht einmal ihren westlichen Geschäftspartnern und Banken gegenüber erklären, dass sie sich an die US-Sanktionen halten. Sachs: „Das kann Schwierigkeiten zum Beispiel bei der Refinanzierung oder beim Verkauf eines Unternehmens mit sich bringen.“

Link: Noerr

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