Budapest / Wien. Ungarn verlangt ab Juli 2018 elektronische Daten zu ausgestellten Rechnungen. Auch österreichische Firmen mit ungarischer Steuernummer sind betroffen, es drohen hohe Strafen.
Ab 1. 7. 2018 sind alle Steuersubjekte in Ungarn – darunter auch österreichische Unternehmen, die über eine Steuernummer für die Umsatzbesteuerung verfügen – zur Online-Datenübertragung an die Steuerbehörde (NAV) verpflichtet, mahnt die WKO.
Es könnten daher vor allem ausländische Firmen, die in Ungarn lohnfertigen lassen oder Bautätigkeiten ausführen, von der neuen Regelung betroffen sein, heißt es bei der Außenwirtschaftsorganisation (AWO).
Konkret müssen alle Steuersubjekte über von ihnen ausgestellte Rechnungen mit einem ausgewiesenen Steuerbetrag von HUF 100.000 (rund 320 Euro) oder mehr bestimmte Daten der Steuerbehörde melden.
1.600 Euro Strafe pro Rechnung
Es werde dringend empfohlen, die Buchhaltungssoftware zeitgerecht vorzubereiten, da die Unterlassung bzw. die nicht entsprechende Erfüllung strenge Sanktionen zu Folge haben kann, warnt die Wirtschaftskammer: Abhängig von der Anzahl der betroffenen Rechnungen könne die Strafe sogar HUF 500.000 (ca. EUR 1.600) pro fehlerhaft übermittelter Rechnung betragen.
Link: AWO