Innsbruck / Wien. Die Konsumentenschützer vom VKI punkten im Streit mit der kitzVenture GmbH vor dem Oberlandesgericht.
Beteiligungsgesellschaft kitzVenture bot Investitionen bereits ab 250 Euro Einlage an. Damit sollten auch Private angesprochen werden, die lediglich Kleinstbeträge veranlagen wollten. kitzVenture warb dafür – auch in Massenmedien – mit einem „ausgewogenen und überschaubaren Chancen-Risiko-Verhältnis“.
Diese Aussage entsprach aber nicht den Tatsachen, so der Verein für Konsumenteninformation (VKI) – und klagte die kitzVenture GmbH wegen deren Werbung und Vertragsklauseln (Klagsvertreter war der Wiener VKI-Vertrauensanwalt Stefan Langer).
In dem Verfahren ging es u.a. um Werbebotschaften wie „berechenbar – 9,75 % Zinsen p. a.“ und „das Risiko bleibt für den Anleger überschaubar“.
Die Entscheidung
Nun sei die Entscheidung rechtskräftig: Der VKI hat demnach vor dem OLG Innsbruck in allen Punkten gewonnen. Die Werbung ist irreführend und die eingeklagten Klauseln sind unzulässig, so Beate Gelbmann, Leiterin Abteilung Klagen im VKI: „Das VKI-Verfahren gegen kitzVenture ist endlich abgeschlossen. Hätten Anleger in Kenntnis der wahren Sachlage diesen Vertrag gar nicht abgeschlossen und wurden sie durch diese Werbung in die Irre geführt, kommt eine Irrtumsanfechtung des Vertrages in Betracht.“
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