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Personalia, Recht

Katharina Pabel wird Österreichs Richterin am EuGH

Wien. Uni Linz-Dekanin Katharina Pabel wird neue österreichische Richterin am Europäischen Gerichtshof (EuGH). Die Opposition würde gerne den Auswahlmodus verändern.

Österreich nominiert die Rechtswissenschaftlerin Katharina Pabel für die ab Herbst vakante Richterstelle beim Europäischen Gerichtshof. Der Hauptausschuss des Nationalrats hat jetzt den entsprechenden Vorschlag der Regierung gebilligt, berichtet die Parlamentskorrespondenz.

Pabel folgt damit der ehemaligen Justizministerin Maria Berger nach, die seit 2009 als österreichische EuGH-Richterin fungiert. Die Funktionsperiode der neuen österreichischen EuGH-Richterin beginnt am 7. Oktober und dauert sechs Jahre.

Die Laufbahn

Katharina Pabel ist Universitätsprofessorin für Öffentliches Recht und seit 2015 Dekanin der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Johannes Kepler Universität Linz; sie habe sich während ihrer wissenschaftlichen Laufbahn immer wieder auch mit Europarecht auseinandergesetzt.

Der Beschluss erfolgte mit den Stimmen der Koalitionsparteien, die Opposition äußerte hingegen Vorbehalte.

Kanzleramtsminister Gernot Blümel begründete die Nominierung Pabels im Ausschuss unter anderem mit ihrer Expertise im Bereich des Europäischen Grundrechtsschutzes und der Menschenrechtskonvention. Zu ihrer umfangreichen Publikationsliste mit 130 Aufsätzen und Buchbeiträgen gehörten auch Publikationen über die EU-Grundrechtecharta. Sie sei die geeignetste Kandidatin gewesen, so Blümel.

Nominiert wegen „dem Umfeld“?

Diese Einschätzung wurde von der Opposition allerdings in Zweifel gezogen. Von ihrer Vita her hätte es einige Namen gegeben, die für den Posten besser geeignet gewesen wären, ist der geschäftsführende SPÖ-Klubobmann Andreas Schieder überzeugt. Pabel sei von der Regierung nicht wegen ihrer Kenntnisse des Europarechts nominiert worden, sondern weil sie im schwarz-blauen politischen Umfeld bekannt sei, glaubt er.

Schieder hinterfragte in diesem Zusammenhang einige Beiträge Pabels, etwa zum Thema Abtreibung und zur Verletzung der Unschuldsvermutung gegenüber Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser.

Seitens der Neos und der Liste Pilz gaben Nikolaus Scherak und Wolfgang Zinggl zu bedenken, dass es schwierig sei, ohne fundierte Kenntnisse über die KandidatInnen eine Entscheidung zu treffen. Die Namen der übrigen BewerberInnen wurden den Abgeordneten von Kanzleramtsminister Blümel in der Sitzung zwar bekanntgegeben, in der Präsidiale war darüber aber ausdrücklich Vertraulichkeit vereinbart worden.

Man müsse künftig zu einer anderen Vorgangsweise finden, meint die Opposition. Was Pabel betrifft, schätze er diese als Grundrechtsspezialistin, sagte Scherak. Sie habe sich aber nicht für Europarecht habilitiert.

Link: EuGH

Link: Parlament

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