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Recht

VKI punktet gegen Starbucks bei Teepackungen

Wien. Darf die Packung doppelt so groß sein wie erforderlich? Nicht wenn sie den Kunden in die Irre führt, urteilte jetzt ein Gericht für den VKI und gegen Starbucks.

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) klagte die Starbucks Manufacturing EMEA B.V. wegen Teepackungen, die nicht einmal zur Hälfte mit Teebeuteln gefüllt waren.

Das Handelsgericht (HG) Wien entschied daraufhin, dass diese Packungen irreführend sind, freuen sich die Verbraucherschützer jetzt. Das Urteil ist laut ihren Angaben bereits rechtskräftig.

Was ist eine Mogelpackung?

„Der VKI ist derzeit mit vielen Anfragen zum Thema Mogelpackungen konfrontiert. Es gibt in Österreich aber noch nicht viele Urteile zu diesem Thema und die bereits vorhandene Rechtsprechung ist sehr vom jeweiligen Einzelfall abhängig. Der VKI tritt für eine transparente Produktgestaltung ein und wird wohl weiterhin zum Thema Mogelpackungen Verfahren führen müssen“, so Barbara Bauer, zuständige Juristin im VKI.

Im konkreten Fall vertriebs Starbucks Manufacturing in Österreich Tees, deren Kartonverpackung circa 15 cm lang und je 9 cm hoch und breit war.

Die Packung enthielt 12 Teebeutel. Öffnete man den Karton, so wurde ersichtlich, dass der Inhalt – also die 12 Teebeutel – die Verpackung nicht einmal zur Hälfte ausfüllte. Die Größe der Schachtel ließ also viel mehr Inhalt vermuten.

Laut HG Wien führt diese Verpackungsgröße den Durchschnittskonsumenten in die Irre. Die Konsumentinnen und Konsumenten bekommen vom Produkt einen falschen Gesamteindruck. Zwar gab es einen Hinweis auf der Verpackung, dass hier nur 12 Teebeutel enthalten sind – doch der war dem HG Wien nicht auffällig genug.

Link: VKI

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