Wien. Österreichs Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) hat gemeinsam mit dem deutschen Bundeskartellamt eine öffentliche Konsultation zum Leitfaden „Transaktionswertschwellen in der Zusammenschlusskontrolle“ gestartet.
Der Hintergrund: In Österreich und in Deutschland wurden in den vergangenen Monaten die Schwellenwerte für die Zusammenschlusskontrolle um ein kaufpreisbezogenes Kriterium ergänzt.
Bislang waren in beiden Ländern Zusammenschlüsse von Unternehmen nur dann anzumelden, wenn die beteiligten Unternehmen bestimmte Mindestumsätze erzielten. Wichtige Fusionen, gerade in der digitalen Wirtschaft, werden von diesen, rein umsatzbezogenen Kriterien jedoch nicht erfasst, heißt es: Die Übernahme von WhatsApp durch Facebook stehe exemplarisch für Fälle, in denen sehr hohe Kaufpreise für Unternehmen gezahlt werden, die bislang keine oder kaum Umsätze erzielen.
Auch der Preis ist wichtig
Nach der neuen Schwelle sind in Österreich und Deutschland auch Zusammenschlüsse anzumelden, bei denen das Zielunternehmen zwar (noch) geringe Umsätze erzielt, sich die wirtschaftliche bzw. wettbewerbliche Bedeutung des Zusammenschlusses aber in einem hohen Transaktionswert zeigt (in Deutschland mehr als 400 Millionen Euro – in Österreich mehr als 200 Millionen Euro).
Der hohe Kaufpreis sei in solchen Fällen häufig ein Zeichen für innovative Geschäftsideen und hohes wettbewerbliches Marktpotenzial.
Theodor Thanner, Generaldirektor der Bundeswettbewerbsbehörde: „Die Transaktionswert-Schwellen sind ein wichtiger Baustein in Bezug auf die Digitalisierung. Die Schwellen sind in Österreich und in Deutschland ähnlich ausgestaltet. Daher haben wir es für sinnvoll erachtet, im Rahmen unserer engen Zusammenarbeit erstmals einen gemeinsamen Leitfaden zur Auslegung der jeweiligen Gesetze zu veröffentlichen. Mit Hilfe von Beispielen soll der Leitfaden erläutern, wie zentrale Kriterien der neuen Vorschriften anzuwenden und zu bestimmen sind.“
Hilfe bei der Auslegung
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „Der Leitfaden soll Unternehmen und Rechtsanwendern eine erste Hilfestellung zur Auslegung der gesetzlichen Vorschriften bieten. Angesichts der engen Verflechtung der deutschen und der österreichischen Wirtschaft ist zu erwarten, dass eine beträchtliche Zahl von Zusammenschlüssen nach den neuen Vorschriften in beiden Ländern zugleich anzumelden ist.“
Der Ablauf:
- Der Entwurf steht auf der Internetseite der Bundeswettbewerbsbehörde und des deutschen Bundeskartellamts zur Verfügung. Stellungnahmen können bis zum 8. Juni 2018 gesendet werden.
- Es ist laut BWB geplant, die Stellungnahmen zu veröffentlichen. Daher wird darum gebeten, gleichzeitig eine um Geschäftsgeheimnisse bereinigte Fassung der Stellungnahme zu übermitteln.
- Eine englische Übersetzung des Textes ist ebenfalls verfügbar: „Guidance on Transaction Value Thresholds for Mandatory Pre-merger Notification“.
- Im Juli wird sich die BWB-Veranstaltung „Competition Talk“ mit dem Thema befassen, wozu auch Bundeskartellamts-Präsident Mundt erwartet wird. Die endgültige Fassung des Leitfadens soll zeitnah präsentiert werden.
Link: BWB
Link: Bundeskartellamt