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Business, Recht

Will Österreich die künftige EU-Arbeitsbehörde?

Wien. Die geplante Europäische Arbeitsbehörde ist bei der Regierung unpopulär, sie will sie aber zum Thema des österreichischen EU-Ratsvorsitzes machen. Sitz könnte Wien werden, hofft Befürworterin SPÖ.

Die in Diskussion befindliche Europäische Arbeitsbehörde (ELA) soll dazu beitragen, bestehende arbeitsrechtliche Gesetze durchzusetzen, erinnert die Parlamentskorrespondenz: Vor allem soll damit Lohn- und Sozialdumping effizienter bekämpft werden.

Mit einem entsprechenden Verordnungsvorschlag will die EU-Kommission jedenfalls die im November 2017 beim Sozialgipfel in Göteborg proklamierte europäische Säule sozialer Rechte und damit die Fairness im Binnenmarkt weiter stärken.

Die Pläne aus österreichischer Sicht

Im EU-Unterausschuss im österreichischen Parlament gab es dazu unterschiedlich Auffassungen. Während Sozialministerin Beate Hartinger-Klein sowie ÖVP und FPÖ im Kommissionsvorschlag für die neue Behörde noch keinen Mehrwert erkennen konnten, weil vieles noch zu unklar formuliert ist und Doppelgleisigkeiten zu befürchten sind, drängten SPÖ und Liste Pilz auf eine baldige Realisierung dieses Vorhabens und eine tatkräftige Unterstützung durch Österreich.

Die SPÖ brachte dazu auch einen Antrag auf Stellungnahme ein, der jedoch mit den Stimmen der beiden Regierungsparteien ÖVP und FPÖ vertagt wurde. Die Neos zeigten zwar Verständnis für die Bedenken der Regierung, meinten aber, dass diese offenen Fragen zu klären seien, weshalb sie auch gegen die Vertagung waren.

Das Anliegen laut EU

Sowohl auf EU-Ebene als auch im nationalen Bereich gibt es zwar gesetzliche Bestimmungen, um für grenzüberschreitend tätige ArbeitnehmerInnen faire Bedingungen sicherzustellen, die Realität zeige jedoch, dass das nicht der Fall ist und mobile Arbeitnehmer oftmals Ausbeutung zum Opfer fallen und ihnen Rechte verweigert werden.

Unternehmen wiederum sehen sich oft mit einem ungewissen oder unklaren Umfeld konfrontiert, sie müssen unter ungleichen Ausgangsbedingungen operieren. Das Problem der unzureichenden Durchsetzung sozialer Rechte werde durch die steigende Mobilität am Arbeitsmarkt verstärkt.

  • So lebten und arbeiteten 2017 rund 17 Millionen Europäerinnen und Europäer in einem anderen Mitgliedstaat. Diese Zahl hat sich innerhalb von 10 Jahren nahezu verdoppelt.
  • Die Zahl der Entsendungen ist im Zeitraum 2010 bis 2016 um 68% auf 2,3 Millionen angewachsen,
  • 1,4 Millionen EU-Bürger pendeln zu einem Arbeitsplatz in einem anderen EU-Land.

Der Bekämpfung von Betrug im Zusammenhang mit der Arbeitskräftemobilität sowie die Bedeutung präziser und transparenter Informationen gegenüber Dienstanbietern und Arbeitnehmer werde daher auf EU-Ebene im Interesse eines funktionierenden Europäischen Arbeitsmarkts besondere Bedeutung beigemessen.

Die Aufgaben

Konkret soll die EU-Arbeitsbehörde den Zugang zu Informationen von Einzelpersonen und Arbeitgebern zu Rechten und Pflichten in grenzüberschreitenden Situationen sowie zu grenzüberschreitenden Arbeitsmobilitätsdiensten erleichtern.

Sie soll darüber hinaus auch den Informationsaustausch und die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen den nationalen Behörden verbessern helfen, eventuell auch koordinierte und gemeinsame Inspektionen.

Ferner ist gedacht, dass die Behörde eine Mediatorenfunktion bei Streitigkeiten zwischen den Behörden der Mitgliedstaaten übernimmt. Schließlich soll sie die Mitgliedstaaten beim Kapazitätsaufbau im Hinblick auf die Durchsetzung des einschlägigen Unionsrechts unterstützen.

In all diesen Bereichen sei vorwiegend eine Informations- und Koordinationstätigkeit und eine unterstützende Funktion vorgesehen. Die Arbeitsbehörde soll auch einige bestehende EU-Gremien ersetzen, heißt es im Vorschlag.

Laut Einschätzung von Österreichs Sozialministerin Hartinger-Klein bleiben aufgrund unklarer Formulierungen zahlreiche Fragen offen. Derzeit könne nicht beurteilt werden, inwieweit die Aufgaben bereits von anderen Agenturen und Behörden behandelt werden, etwa vom Europäischen Netzwerk für Arbeitsvermittlung (EURES). Sie wolle jedenfalls Doppelgleisigkeiten verhindern, sagte die Ministerin, auch wolle sie nicht, dass in die Arbeit bewährter Gremien eingegriffen werde.

Welche Gremien ersetzt werden sollen, liege auch noch nicht vor. Außerdem sei darauf zu achten, dass es zu keiner Kostenexplosion kommt. Für diskussionswürdig hält Hartinger-Klein jedoch die Idee der Mediation. Solange jedenfalls der Mehrwert nicht erkennbar sei, habe sie große Vorbehalte gegen das Vorhaben. Sie zeigte sich auch skeptisch in Bezug auf den Verlust nationaler Souveränität.

Opposition drängt auf Arbeitsbehörde

„Europa funktioniert in diesem Bereich einfach nicht“, meint dagegen SPÖ-Sozialsprecher Josef Muchitsch. So sei es derzeit außerordentlich schwierig, Strafen in anderen Ländern zu exekutieren. Österreich sei eines der meistbetroffenen Länder von Lohn- und Sozialdumping innerhalb der EU, hält Muchitsch daher auch in seinem Antrag fest. Es sei Zielland von Entsendungen und gleichzeitig steige Lohn- und Sozialbetrug bei den Entsendefirmen.

Freiwilligkeit nütze nichts, man brauche endlich eine funktionierende grenzüberschreitende Kontrolle bei Arbeits- und Sozialvorschriften, um die Ausbeutung von Beschäftigten zu verhindern. Das Problem der Scheinentsendungen und der fehlenden Sanktionsmöglichkeiten habe etwa dazu geführt, dass das Burgenland von den in Ungarn im Vorjahr eingeforderten Strafen in der Höhe von einer Million Euro tatsächlich nur 2.000 Euro einnehmen konnte.

Günstig zu bekommen?

Muchitsch drängte daher die Ministerin, während der österreichischen Ratspräsidentschaft dafür zu sorgen, dass die offenen Fragen geklärt und die Fakten auf den Tisch gelegt werden. Er appellierte an die Ministerin, die Europäische Arbeitsbehörde auf die Agenda zu nehmen und sich dafür einzusetzen, dass diese ihren Sitz in Österreich hat. Der finanzielle Anteil Österreichs im Endausbau würde bei einer Million Euro pro Jahr liegen, und das sei vertretbar, wenn man bedenke, wieviel Österreich bei nichteinbringbaren Strafen entgeht.

Unterstützung erhielt Muchitsch in dieser Frage von Liste-Pilz-Abgeordneter Daniela Holzinger-Vogtenhuber. Die Handhabe der geltenden gesetzlichen Vorschriften sei derzeit äußerst problematisch.

Sozialministerin Hartinger-Klein wiederholte ihre Bedenken, bekräftigte aber, dass das Thema auf der Agenda des österreichischen Ratsvorsitzes stehen werde. Als Vorsitzland habe man jedoch eine neutrale Position einzunehmen, so ihr Hinweis.

Link: Parlament

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