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Recht, Veranstaltung

Neues von Müller und Mängeln, KWR und Haftung

Im Überblick. Der „versteckte Mangel“ war Thema eines Jour Fixe bei Müller Partner. Und bei KWR ging es um Neues bei der Haftung des gewerblichen Geschäftsführers.

Die Müller Partner-Anwälte Bernhard Kall und Heinrich Lackner luden Anfang Mai zum Jour Fixe mit dem Thema „Der „versteckte Mangel“: Häufig zeige sich ein Bauschaden erst Jahre oder gar Jahrzehnte nach der Übergabe, so Kall.

Bei der Veranstaltung ging es um Fragen wie: Wie gut stehen in einem solchen Fall die rechtlichen Chancen des Bauherrn, Ansprüche aus einem Bauschaden erfolgreich geltend zu machen? Und welche Möglichkeiten haben Bauunternehmer, solche Ansprüche abzuwehren?

Wenn der Geschäftsführer im Visier ist

Um Neuerungen rund um die Haftung des gewerblichen Geschäftsführers ging es bei einer Veranstaltung mit KWR-Counsel em. o. Univ.-Prof. Bernhard Raschauer und der auf öffentliches Wirtschaftsrecht spezialisierten KWR-Anwältin Sarina Illo Ortner.

Die Vortragenden spannten einen Bogen von den Aufgaben und Pflichten, der Haftung gegenüber dem Gewerbeinhaber und Behörden sowie bis zur allfälligen Haftung gegenüber Vertragspartnern des Gewerbeinhabers anhand der jüngsten höchstgerichtlichen Judikatur.

Erörtert wurde dabei nicht nur die Rechtsprechung der öffentlichen Gerichtshöfe, sondern auch die OGH-Entscheidung aus September 2017 aus gewerberechtlicher Sicht, heißt es weiter: In der Entscheidung wurden erstmals Dritten, nämlich den Vertragspartnern des Gewerbeinhabers, Schadenersatzansprüche gegenüber dem gewerberechtlichen Geschäftsführer zugesprochen, wodurch sich neue Haftungsrisiken für gewerberechtliche Geschäftsführer ergeben.

 

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