Open menu
x

Bequem up to date mit dem Newsletter von Extrajournal.Net!

Jetzt anmelden, regelmäßig die Liste der neuen Meldungen per E-Mail erhalten.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Newsletter-Seite sowie in unserer Datenschutzerklärung.

Recht, Steuer, Tech

EU will 3 Prozent Extra-Steuer für digitale Wirtschaft

Wien. Die EU will Digital-Umsätze vom Werbebanner bis zu Nutzerdaten mit 3% besteuern. Finanzminister Löger will die Pläne vorantreiben.

Die von der EU-Kommission anvisierte Digitalsteuer wurde jetzt im EU-Unterausschuss des Nationalrats kontrovers diskutiert. Kritik gab es hauptsächlich an der Berechnung der Steuer. Finanzminister Hartwig Löger will im Rahmen der österreichischen Ratspräsidentschaft in der zweiten Jahreshälfte 2018 einen Fokus auf die Besteuerung digitaler Dienstleistungen legen. Das Thema müsse aber aus gesamtstrategischer Sicht bewertet werden, um keine Schritte zu setzen, die den europäischen Markt auf globaler Ebene schwächen oder schaden könnten, betonte Löger.

Die Ziele der EU

Die beiden europäischen Initiativen zielen auf Steuerfairness zwischen Digitalunternehmen und traditionellen Unternehmen ab. Firmen, die in erster Linie digitale Dienstleistungen erbringen, ohne in einem Land auch wirklich physisch präsent zu sein, werden von den derzeit geltenden internationalen Steuervorschriften nur unzureichend erfasst, da diese für traditionelle Unternehmen konzipiert sind, heißt es. Beispiele sind Google, Facebook oder Amazon, so die Parlamentskorrespondenz.

Betriebsstättenbegriff auf virtuelle Plattformen ausdehnen

Mit ihren Legislativvorschlägen für eine Digitalsteuer als Übergangslösung bzw. zur Neugestaltung der Körperschaftssteuer als langfristige Lösung schlägt die EU-Kommission nun Maßnahmen vor, die sicherstellen sollen, dass digitale Großunternehmen einen gerechten Steueranteil tragen. Kleinere Unternehmen sind davon ausgenommen, denn nur Großunternehmen mit einer signifikanten digitalen Präsenz sollen betroffen sein.

Im Zentrum steht die Ausdehnung des Betriebsstättenbegriffs auf virtuelle Plattformen und somit eine Neudefinition. Dort, wo durch die Nutzung digitaler Dienste Gewinne erwirtschaftet werden, würde die Steuer schlagend und käme dem jeweiligen Staat zugute.

Angesichts des weltweiten Booms von Digitalunternehmen, deren Geschäftstätigkeiten auf immateriellen Vermögenswerten beruhen und aus der Ferne betrieben werden können, sieht die Europäische Kommission Handlungsbedarf. Social-Media-Unternehmen, Kooperationsplattformen und Anbieter von Online-Inhalten würden zwar maßgeblich zum Wirtschaftswachstum beitragen, müssten aber zur Sicherstellung der öffentlichen Einnahmen in den EU-Staaten entsprechende Steuerleistungen erbringen.

Das sei maßgeblich für einen funktionierenden Binnenmarkt, so die Kommission, die auch kritisiert, dass digitale Unternehmen durchschnittlich nur halb so viel Steuern zahlen wie traditionelle Betriebe. Mittlerweile seien bereits neun der zwanzig führenden börsennotierten Unternehmen im Online-Bereich tätig, gegenüber einem von zwanzig vor zehn Jahren.

Digitalsteuer als Übergangslösung

Mittels der als Übergangslösung konzipierten Digitalsteuer, will die Kommission möglichst bald die wichtigsten nicht besteuerten digitalen Tätigkeiten in einem einheitlichen Regelwerk erfassen, um einen Wildwuchs nationaler Maßnahmen im Binnenmarkt zu verhindern. Diese kurzfristige Lösung ist auf große Konzerne zugeschnitten. Es handelt sich dabei in erster Linie um eine Werbeabgabe, die eine Gleichstellung digitaler Unternehmen mit traditionellen Unternehmen bringen und damit gleiche Wettbewerbsbedingungen sicherstellen soll. Besteuert würde nicht der Gewinn, sondern die Bruttoeinnahmen.

  • Konkret ist vorgesehen, dass Umsätze aus der Internetwerbung, wie zum Beispiel die Zurverfügungstellung von Online-Werbeflächen für NutzerInnen, dort besteuert werden, wo der Computer steht, wenn das Geschäft getätigt wird.
  • Auch digitale Interaktionen zum Verkauf von Gegenständen und Dienstleistungen würden besteuert, nicht allerdings klassische Internetleistungen wie Streaming-Dienste.
  • Die Mitgliedstaaten würden zudem aus Geschäften wie dem Verkauf von Daten, die Rückschlüsse auf das Nutzerverhalten zulassen, direkte Steuereinnahmen erhalten.

Als Digitalsteuersatz sind im Kommissionsentwurf 3% der steuerbaren Erträge festgelegt. Voraussetzung ist in allen Bereichen, dass ein Online-Unternehmen jährlich weltweit einen Gesamtumsatz von mindestens 750 Mio. € generiert, beziehungsweise EU-weit mindestens 50 Mio. €. Kleinere Start-up-Unternehmen würden somit nicht belastet.

Umsatzbasierung führt zu Kritik

Hier setzt die breite Kritik der Abgeordneten an, die sich einheitlich gegen eine Besteuerung anhand der Höhe des Umsatzes aussprachen. Maria Theresia Niss (ÖVP) warnte vor Gefahren für die EU als Exportunion. Zudem brauche Österreich keine neuen Steuern, sagte sie. Seitens der SPÖ konnte Kai Jan Krainer der Digitalsteuer nur zur Zeitüberbrückung für die Erstellung eines anderen Systems, zustimmen.

Obwohl die Digitalsteuer laut Krainer zu einer neuen Qualität des Steuersystems führe, wollte er so rasch wie möglich eine einheitliche Definition von digitalen und physischen Betriebsstätten erzielen. In einem Antrag auf Stellungnahme warb die SPÖ um unionsweite Mindestkörperschaftssteuersätze von 15% oder darüber. Der Antrag fand jedoch keine Mehrheit.

Auch die FPÖ war für Gerechtigkeit im Steuersystem, die durch eine Besteuerung anhand der Gewinne der Unternehmen geschaffen werden soll. Die Umsatzbasierung sei unfair, unterstrich Robert Lugar und konnte den Paradigmenwechsel nicht nachvollziehen. Als Alternativvorschlag brachte er auf, Gebühren einzuheben. Finanzminister Löger erklärte, dass unterschiedliche Modelle angedacht würden, nicht nur jene, die anhand des Umsatzes besteuern.

Die Liste Pilz sprach sich grundsätzlich gegen eine Übergangslösung aus, da diese Gefahr laufe, zur Dauerlösung zu werden. Zudem schloss sich Bruno Rossmann der Kritik an der Umsatzbasierung an.

Finanzminister Löger verstand die Kritik der Abgeordneten und wollte die Umsatzbesteuerung nur mit Vorsicht einsetzen. Grundsätzlich biete die Ratspräsidentschaft Gelegenheit, das Thema gesamtheitlich voranzutreiben. Doris Margreiter (SPÖ) befürchtete, dass es zu keiner Einigung innerhalb der EU kommen werde, und warnte vor Koalitionen einzelner Mitgliedstaaten, die einer einheitlichen Lösung entgegen stehen würden.

Steuereinnahmen werden bis September geschätzt

Gerechnet wird seitens der EU mit etwa 5 Mrd. € Steuereinnahmen pro Jahr für die EU-Mitgliedsländer, das heißt, die Steuern würden nicht in die EU fließen, sondern kämen den einzelnen Mitgliedstaaten zugute. Welche Steuereinnahmen sich Österreich daraus erwartet, war Löger noch nicht bekannt. Bis im September sollen dazu Berechnungen vorliegen, sagte er zur Neos-Abgeordneten Karin Doppelbauer.

Link: Parlament

Weitere Meldungen:

  1. Produktpiraterie: Zöllner schnappen viel mehr Produkte
  2. SteuerExpress: Interessante neue Entscheidungen zu Vertragserrichtungskosten, GrEST, Haftung und mehr
  3. Steuerberater fordern steuerbegünstigte grüne Anlagedepots
  4. Kanzlei Schiefer holt Kohlmann, Dinkic für ESG und Digitalisierung