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Business, Finanz, Recht

Neue US-Sanktionen gegen Iran: Die Folgen für Exporteure

David Bauer ©DLA Piper

Gastbeitrag. Die US-Regierung plant neue Sanktionen gegen den Iran. Diese könnten sich auf Österreicher und andere EU-Exporteure stärker auswirken als früher, schildert DLA Piper-Managing Partner David Bauer.

Wie weit sind bestehende Projekte österreichischer Unternehmen betroffen – und was ist bei neu zu beginnenden Projekten zu beachten?

Die US-Regierung hat angekündigt, die wirtschaftlichen und finanziellen Sanktionen des UN-Sicherheitsrates, welche im Rahmen des Atomabkommens im Jahr 2015 außer Kraft gesetzt wurden, wiedereinzuführen. Sanktionen sind restriktive Maßnahmen wie Handelsverbote, Embargos, Vermögenseinfrierungen gegenüber Staaten, die als Reaktion auf Verletzungen von internationalem Recht verhängt werden. US-Sanktionen gegen den Iran existieren seit 1979.

Bei den neuen angekündigten US-Sanktionen gegen den Iran handelt es sich um sogenannte Sekundärsanktionen, die sich gegen Nicht-US Personen und Nicht-US Unternehmen (also ohne USA-Bezug) richten und Verbote und Einschränkungen für bestimmte Iran-Geschäfte vorsehen. Den ausländischen Unternehmen sollen damit Wirtschaftsbeziehungen zu bestimmten Personen und in bestimmten Sektoren untersagt werden.

Bei einem Verstoß gegen US-Sekundärsanktionen drohen den ausländischen Unternehmen Strafen von exorbitant hohen Bußgeldern bis hin zum vollständigen Ausschluss vom Zugang zum US-(Finanz-)Markt. Auch die Aufnahme des betreffenden Unternehmens auf der „schwarzen Liste“ (US-Sanktionsliste) wäre möglich.

Wie der Zeitplan aussieht

Die US-Regierung hat für die Übergangsfrist bis zum Wirksamwerden der Sanktionen, je nach Art der Dienstleistung und Geschäftstätigkeit, eine Frist von 90 Tagen (Fristende 6. August 2018) oder 180 Tagen (Fristende 4. November 2018), vorgesehen. Innerhalb der beiden Fristen werden zahlreiche iranische Personen und Unternehmen wieder auf die US-Sanktionsliste gesetzt und werden zahlreiche sektorale Beschränkungen, die besonders den iranischen Automobil-, Finanz-, Energie- und Erdöl- sowie Versicherungssektor betreffen, wiedereingeführt.

Das Ausmaß und die Auswirkungen neuer US-Sanktionen gegen den Iran auf bestehende Projekte österreichischer Unternehmen sind zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht einschätzbar. Es bleibt vorerst abzuwarten, wie die US-Regierung den Austritt und deren Folgen (Einführung neuer Sanktionen) konkret umsetzen wird.

Sanktionen in der Vergangenheit

Die US-Sekundärsanktionen wurden in der Vergangenheit unter dem Regime des ehemaligen US-Präsidenten Barack Obama aus strategischen und politischen Gründen nur sehr spärlich und insbesondere gegenüber mit den USA verbündeten Staaten zurückhaltend verhängt. Es kann demgegenüber nicht davon ausgegangen werden, dass die Regierung Trump eine ähnliche Sanktionspolitik betreiben wird. Die stets angekündigte und medial oft diskutierte harte Linie der Trump-Regierung gegenüber dem Iran lässt jedenfalls anderes erwarten.

Die US-Regierung droht dem Iran bereits mit der Verhängung der „stärksten/härtesten Sanktionen in der Geschichte“. Hinzukommt, dass aufgrund mangelnder multilateraler Kooperationsabkommen im Bereich Sanktionen zwischen der USA und EU wohl mit einer Verschärfung der Verhängung von Sekundärsanktionen durch die USA zu rechnen sein wird.

Weiters unklar und abzuwarten bleibt auch die Frage, wie die EU auf neue US Sanktionen reagieren wird. Die EU will an der Atomvereinbarung jedenfalls festhalten und hat bereits erste Schritte unternommen, um die Interessen der im Iran investierenden Unternehmen zu wahren. Die EU plant konkret die Novellierung eines im Jahr 1996 erlassenen Abwehrgesetzes gegen US-Sanktionen (sogenanntes „Blocking statute“). Den Unternehmen aus der EU soll es nach dem Abwehrgesetz verboten werden, sich den US-Sanktionen gegenüber dem Iran zu unterwerfen bzw. diese einzuhalten.

Bricht ein europäisches Unternehmen seine Geschäftsbeziehung zu Iran ab oder schließt es seine Niederlassung im Iran aufgrund der eingeführten US-Sanktionen, so drohen rechtliche Konsequenzen seitens der EU. Werden über europäische Unternehmen demgegenüber US-Sanktionen verhängt, so sollen entstandene Kosten und Verluste von der EU entschädigt werden. Wieweit dies dann tatsächlich der Fall sein wird, bleibt jedoch vorerst offen.

Auswirkungen auf Austro-Projekte

Bestehende Projekte österreichischer Unternehmen sind daher von den neuen angekündigten US-Sanktionen gegen den Iran grundsätzlich betroffen. Unternehmen werden erfahrungsgemäß bei der Entscheidung, ob Projekte mit Iran weitergeführt bzw. begonnen werden, geschäftsstrategische Überlegungen den rechtlichen Bedenken oftmals vorziehen.

Ausschlaggebend bei der Risikoeinschätzung drohender Sekundärsanktionen werden typischerweise die gravierenden Folgen sein, die im Falle einer US-Sanktionsverhängung drohen. Es ist wohl damit zu rechnen, dass unternehmerische Entscheidungen größtenteils im Sinne der US-Sanktionen getroffen werden, sodass der Zugang zum US-Markt und US-Dollar zum Leidwesen der iranischen Wirtschaft gewahrt bleiben.

Österreichische Unternehmen, welche bereits in bestehender Geschäftsbeziehung mit Iran stehen oder treten wollen, sollten jedenfalls die weitere Entwicklung der US-Sanktionen sowie das weitere diesbezügliche Vorgehen der EU beobachten.

Dr. David Bauer ist Country Managing Partner von DLA Piper in Österreich.

Link: DLA Piper

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