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Neues zu bpv Hügel und ITR, Naturschutz und NHP

Im Überblick. Kanzlei bpv Hügel freut sich über den Titel Austria Transfer Pricing Firm of the Year beim ITR-Ranking. Und NHP trug beim Naturschutz-Symposium in Graz vor.

Im Rahmen der European Tax Awards 2018 werden die führenden Steuerrechtskanzleien in ganz Europa gewürdigt. bpv Hügel war in der Kategorie „Austria Transfer Pricing Firm of the Year“ erfolgreich.

Neben Schlüsselkriterien wie Größe und Innovation zähle vor allem die Komplexität der Transaktionen zu den entscheidenden Kriterien, heißt es dazu. Gerald Schachner, Leiter der Steuerrechtspraxisgruppe bei bpv Hügel: „Danke an das Team für die Leistung und den Einsatz in den letzten Jahren, die die Steuerrechtspraxisgruppe so einzigartig machen. Der Award zum Transfer Pricing bestätigt auch unsere Strategie, alle steuerrechtlichen Bereiche abzudecken.“

Naturschutz-Symposium bei Energie Steiermark in Graz

Vorstand Christian Purrer von der Energie Steiermark AG begrüßte am 24. 5. 2018 die Teilnehmer des Symposiums „Naturschutzrecht in der Praxis“ in Graz.

Die Veranstaltung sieht sich als führend beim Thema Naturschutzrecht in Österreich und wurde dieses Jahr in einer Kooperation zwischen der Energie Steiermark AG, dem Österreichischen Wasser- und Abfallwirtschaftsverband (ÖWAV) und Niederhuber & Partner Rechtsanwälte (NHP) ausgerichtet.

Zu Beginn sprach NHP-Partner Peter Sander vor dem Hintergrund des jahrzehntelangen Streits über das Projekt „Dritte Piste“ am Flughafen Wien-Schwechat über die Rolle des Klimaschutzes in umweltrechtlichen Genehmigungsverfahren.

Dementsprechend lebhaft war die anschließende Diskussion, heißt es bei der Kanzlei: Vielfach wurde betont, dass die Auswirkungen eines zu genehmigenden Projekts auf das Klima kaum darstellbar seien und man insofern die Genehmigungsbehörden vor beinahe unlösbare Aufgaben stelle.

Der Beitrag von NHP-Partner Paul Reichel behandelte die in praxisrelevante Frage, welche Intensität ein Eingriff in naturschutzrechtliche Rechtsgüter haben muss, damit für ein Projekt eine aufwändige Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden muss.

Martin Niederhuber, Gründungspartner der Kanzlei, führte durch das Programm: „Gerade in Zeiten, in denen die Genehmigung von Großprojekten mit viel Rechtsunsicherheit behaftet ist, dürfen keine Scheindebatten geführt werden. Die Vorgaben der Höchstgerichte müssen gerade auf Veranstaltungen wie diesen ehrlich und ohne Scheuklappen diskutiert werden“.

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