Urlaubs-Pleiten. Österreich setzt jetzt die EU-Vorgaben für mehr Schutz bei der Pleite von Reiseveranstaltern um. Eine zentrale Kontaktstelle im Wirtschaftsministerium wird dafür eingerichtet.
Entsprechende Änderungen in der Gewerbeordnung verabschiedete der Wirtschaftsausschuss des Nationalrats jetzt einstimmig. Im Kern geht es dabei vor allem um Melde- und Informationsverpflichtungen sowie die Stärkung der diesbezüglichen Zusammenarbeit auf EU-Ebene, berichtet die Parlamentskorrespondenz.
Die Opposition sprach in der Sitzung überdies Themen wie TTIP, AUVA, Start-Ups und Digitalisierung an, konnte sich mit ihren Anträgen aber nicht durchsetzen, zumal die Regierungsparteien jeweils auf Vertagung entschieden.
Die Verpflichtungen der Pauschalreiserichtlinie
Durch die einstimmig beschlossenen Änderungen in der Gewerbeordnung sollen nun die Bestimmungen über den Insolvenzschutz bei Pauschalreisen im Einklang mit den Vorgaben der EU geregelt werden. In diesem Sinn sieht die Novelle entsprechende Verordnungsermächtigungen vor und richtet zudem eine zentrale Kontaktstelle beim Wirtschaftsministerium zur Erleichterung der Verwaltungskooperation mit ähnlichen Kontaktstellen anderer Mitgliedstaaten ein.
Durch den Einbau des Verzeichnisses der Reiseveranstalter in das Gewerbeinformationssystem Austria (GISA) werde darüber hinaus sämtlichen aus der Pauschalreiserichtlinie resultierenden Meldeverpflichtungen – insbesondere dem Nachweis des Insolvenzschutzes – nachgekommen.
Für die neuen Regeln bei Pauschalreisen
Das neue Pauschalreisegesetz (PRG) gilt ab 1. Juli 2018 und bringt damit rechtzeitig zum Sommer eine Fülle an neuen Regeln, die dem digitalen Zeitalter und seinen neuen Buchungsformen Rechnung tragen sollen, wie es beim Europäischen Verbraucherzentrum (EVZ) heißt: Das Ziel, den Schutz für Urlauber umfassender und moderner zu gestalten, sorge allerdings auch für mehr Komplexität.
Link: Pauschalreisen (EVZ)
Link: WKÖ (Reisebüros / Pauschalreiserichtlinie)
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