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Business, Recht, Tech, Veranstaltung

Internetwirtschaft diskutiert Eigentum an Daten

©ISPA / APA-Fotoservice / Hörmandinger

Wien. Wem gehören Daten – insbesondere solche, die automatisch generiert werden, beispielsweise beim automatisierten Fahren? Das wurde beim ISPA Forum 2018 diskutiert.

Bei der Veranstaltung am 5. Juni in der SkyLounge der Universität Wien widmete sich der Verband der Internet-Unternehmen der Frage: „Wer ist Eigentümer von automatisch generierten Daten und wer darf über diese verfügen?“

Moderiert von ISPA Vorständin Natalie Ségur-Cabanac und ISPA Generalsekretär Maximilian Schubert diskutierte das Podium gemeinsam mit dem interessierten Publikum.

Die Flut der Daten wächst

Ob Smart Home, Sprachsteuerung oder Assistenzsysteme im Auto: In den letzten Jahren haben zahlreiche neue Technologien und Produkte Einzug in unser Leben gehalten. Diese Dienste generieren Daten, die auch wirtschaftlich genutzt werden können. Daraus ergibt sich die für die Zukunft entscheidende Frage: Was soll mit den gesammelten Daten passieren, bzw. wer darf über die Daten verfügen?

Gelegentlich ist dabei die Theorie von einem möglichen Eigentum an Daten zu hören – sogar die deutsche Bundeskanzlerin Angela Merkel sprach schon davon, diese Thematik in Europa rasch regeln zu wollen. Doch die Rechtsprofis beim ISPA-Forum sehen ein Eigentumsrecht an Daten recht kritisch – zu viele Merkmale physischen Eigentums fehlen.

Ein Eigentum an Daten?

„Da sich das ‚Eigentum‘ an Daten den Kriterien für Sacheigentum entzieht, müssen andere Maßstäbe angelegt werden. Auch das Thema Informations- und Meinungsfreiheit und Zugang zu Daten bzw. die Verhinderung von Monopolen sind zu berücksichtigen“, so Axel Anderl, Managing Partner bei Dorda.

Weiters warf der Jurist die Frage auf „in wie weit die bestehenden Regelungen ausreichen, oder ob nicht angelehnt an diese Bereiche ein Sonderrechtsschutz – ähnlich wie bei den Datenbanken – geschaffen werden muss“.

Assistenzsysteme im Auto

Als Beispiel wurden Daten, die bei der Verwendung von Assistenzsystemen im Auto entstehen, heftig diskutiert. Die gesammelten Daten können zur Verbesserung des Systems eingesetzt werden, vorausgesetzt die Hersteller haben die Nutzungsrechte für die Daten.

Martin Hoffer, Leiter Rechtsdienste beim ÖAMTC sieht Potential für die sinnvolle Nutzung der Daten: „Datenübertragung aus dem Auto bietet enorme Chancen für Sicherheit, Effizienz und Komfort. Werden aber personenbezogene Daten genutzt, muss die Hoheit über Ihre Weitergabe und Verwendung beim Fahrzeughalter bzw. -lenker bleiben!“

Christian Adelsberger, CEO und Gründer von Parkbob ist auf Daten aus unterschiedlichen Quellen angewiesen. Die Erhebung erfolgt, wie er ausführt, dem Privacy by Design Prinzip, es werden also keine personenbezogenen Daten erfasst. Adelsberger: “Der emanzipierte Nutzer will zwei Dinge: Transparenz welche Daten wie verwendet werden und einen klaren Mehrwert des Service”.

„Die Diskussion um ein allgemeines Dateneigentumsrecht ist in Brüssel vorerst zum Erliegen gekommen. Um diese fortzuführen, werden sektorspezifische Entwicklungen eine große Rolle spielen“, erklärte Oliver Füg vom Europäischen Dachverband für wettbewerbliche Telekommunikation (ECTA).

Die DSGVO ist keine Antwort auf diese Frage

Hinsichtlich personenbezogener Daten schreibt die seit Mai 2018 europaweit geltende Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vor, dass jede bzw. jeder Kontrolle über seine Daten haben muss und dem Grundsatz der Datenminimierung zu folgen ist.

Doch die DSGVO folgt dabei ausschließlich dem Gedanken des Verbraucherschutzes – und sie stellt völlig auf die Rechte natürlicher Personen ab. Betreffen die Daten keine natürlichen Personen, glänzt die DSGVO durch Regelungs-Abwesenheit. Ohnehin sei das Eigentum an Daten ein ganz anderes Thema – vor allem an solchen, die ohne Bezug zu Personen sind, so Anderl.

Für nicht-personenbezogene Daten muss also erst an einem neuen Rechtsrahmen gearbeitet werden, der innovative Datennutzung erleichtern und den Datenaustausch transnational fördern soll. Mit Blick auf den vernetzten Verkehr der Zukunft ergänzt Füg: „Das Beispiel des vernetzten Fahrens zeigt, dass vielmehr Datenzugangs- und -nutzungsrechte entscheidend sind. Wenn ein Access Provider feststellt, dass sein Geschäftsmodell solche Rechte erfordert, sollte er zuerst seinen Bedarf genau definieren und dann vertragliche Gestaltungsmöglichkeiten ausloten“.

Link: ISPA

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