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M&A, Recht, Veranstaltung

Neues zu Herbst und Sipwise, Hasch und Social Media

Im Überblick. Kanzlei Herbst Kinsky berät die Eigentümer von Sipwise beim Verkauf an Alcatel Lucent. Über Verbote bei Facebook ging es bei Hasch & Partner.

Die Wiener Wirtschaftskanzlei Herbst Kinsky hat die Eigentümer der Sipwise GmbH, darunter der niederösterreichische Landes-VC tecnet equity sowie Speedinvest, beim Verkauf des Unternehmens an den in chinesischem Mehrheitsbesitz befindlichen ALE-Konzern (Alcatel Lucent Enterprises) beraten. Bezüglich des Kaufpreises wurde Stillschweigen vereinbart.

Sipwise ist ein 2008 gegründetes IT-Start-up, welches Cloud-Kommunikationslösungen und -infrastruktur für Telekommunikationsdienstleister weltweit entwickle. Das Team rund um die Gründer Atilla Ceylan, Andreas Granig und Daniel Tiefnig habe gegenwärtig über 60 Kunden in 20 Ländern und bediene vier Millionen Nutzer.

„Sipwise ist eine weitere Erfolgsgeschichte, die wir von der Gründung, über den Einstieg der tecnet und Speedinvest bis hin zum gegenwärtigen Verkauf begleiten durften“, so Philipp Kinsky, Partner bei Herbst Kinsky Rechtsanwälte. Unterstützung hatte er dabei aktuell von Carl Walderdorff und David Pachernegg.

Hasch & Partner zu rechtlichen Aspekte in sozialen Medien

Gemeinsam mit dem OÖ. Presseclub informierte am 7. Juni 2018 in Linz Rechtsanwalt Florian Pum von Hasch & Partner über rechtliche Aspekte in sozialen Medien. Unter dem Titel „Social Media und Recht: Was du darfst und was nicht“ veranschaulichte er mit Beispielfällen, worauf Unternehmen bei ihren Social-Media-Auftritten achten müssen.

Soziale Medien sind bekanntlich kein rechtsfreier Raum: Zahlreiche rechtliche Stolpersteine lauern am Weg. Fotos dürfen ohne Erlaubnis des Urhebers bzw. Herstellers nicht verwendet werden (Werknutzungsrechte). Außerdem ist darauf zu achten, dass keine berechtigten Interessen der auf dem Foto abgebildeten Personen verletzt werden, so Pum.

Darüber hinaus gelte auch im Internet und in sozialen Medien das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Wettbewerb muss auch dort fair und sachlich ablaufen.

“Unlautere, insbesondere irreführende oder aggressive Geschäftspraktiken, haben auch im Internet und in sozialen Medien nichts verloren“, so Pum. Weiters dürfen keine Namens- und Markenrechte anderer verletzt werden, sind medienrechtliche Vorgaben zu beachten und die einschlägigen Offenlegungspflichten einzuhalten.

 

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