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Business, Recht

Arbeitszeitflexibilisierung wird bis Anfang Juli fixiert

Wien. Die geplante Arbeitszeitflexibilisierung soll noch vor dem Sommer beschlossen werden: Sie bringt 12-Stunden-Tag und 60-Stunden-Woche.

Die Arbeitszeitflexibilisierung inklusive Ermöglichung des 12-Stunden-Tages und der 60-Stunden Woche soll noch vor dem Sommer beschlossen werden. Die beiden Regierungsparteien ÖVP und FPÖ setzten mit ihrer Mehrheit im Plenum durch, dass der Wirtschaftsausschuss seine Beratungen über den von ihnen heute eingebrachten diesbezüglichen Initiativantrag bis 4. Juli 2018 abschließen muss, berichtet die Parlamentskorrespondenz.

Die Diskussion

Das Thema ließ nicht nur aus inhaltlichen Gründen die Wogen hochgehen, sondern auch die Vorgangsweise der Koalition stieß auf massive Kritik. Die Opposition sprach von einem „schwarzen Tag für den Parlamentarismus“, da das Gesetz nun durchgepeitscht werden soll.

Die Koalitionsparteien rechtfertigten sich, dass man sehr lange daran gearbeitet habe und die Arbeitszeitflexibilisierung den ArbeitnehmerInnen und den kleinen und mittleren Betrieben zugutekomme.

Geändert werden soll durch den Initiativantrag der Abgeordneten Peter Haubner (ÖVP) und Wolfgang Klinger (FPÖ) das Arbeitszeitgesetz, das Arbeitsruhegesetz und das ASVG.

  • Demnach soll es zwar grundsätzlich beim Acht-Stunden-Tag und der 40-Stunden Woche bleiben, ab 2019 soll aber auf freiwilliger Basis im Bedarfsfall die tägliche Arbeitshöchstzeit auf 12 Stunden und die wöchentliche Arbeitshöchstzeit auf 60 Stunden angehoben werden können.
  • Den Beschäftigten steht für die 11. und 12. Stunde bei überwiegenden persönlichen Interessen ein Ablehnungsrecht zu.
  • Die durchschnittliche Wochenarbeitszeit darf jedenfalls 48 Stunden nicht überschreiten.
  • Kollektivvertragliche Regelungen der Normarbeitszeit sollen unberührt bleiben.
  • Vorgesehen sind weiters eine mehrmalige Übertragungsmöglichkeit von Zeitguthaben auf den jeweils nächsten Durchrechnungszeitraum durch Kollektivvertrag sowie die Anhebung der täglichen Arbeitszeithöchstgrenze auf 12 Stunden auch bei Gleitzeit.
  • Vereinbarte Überstunden – die 11. und die 12. Stunde – sind überdies zumindest mit den gesetzlichen Überstundenzuschlägen zu vergüten, sofern die jeweiligen Kollektivverträge oder Betriebsvereinbarungen keine günstigeren Regelungen vorsehen.
  • Ausnahmen von der Wochenend- und Feiertagsruhe soll es höchstens vier Mal pro Jahr, nicht allerdings an vier aufeinanderfolgenden Wochenenden geben können.
  • Im Tourismus wiederum besteht die Möglichkeit, die tägliche Ruhezeit von 11 auf maximal 8 Stunden für alle Betriebe mit geteilten Diensten zu verkürzen.

Mit dem erweiterten Rahmen, der im Zuge der Flexibilisierung geschaffen wird, trage man auch der besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie durch Schaffung familienfreundlicher Modelle, wie etwa einer 4-Tage-Woche, Rechnung, heißt es in der Begründung des Antrags. Die Opposition ortet Sozialabbau.

Link: Parlament

 

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