Wien. Ab 1. Juli 2018 gilt das neue Erwachsenenschutzrecht. Ein neues Buch beschreibt die Instrumente.
Unter dem Einfluss der UN-Behindertenrechtskonvention versucht das ab 1.7.2018 geltende österreichische Erwachsenenschutzrecht, eine Balance zwischen den Polen Autonomie und Fremdbestimmung zum Schutz vor Selbstschädigung herzustellen, heißt es beim Verlag NWV: Unterstützung und Begleitung der betroffenen Menschen werden höher gewichtet als zuvor.
Flexible, überwiegend zeitlich befristete und auch wählbare Rechtsinstrumente sollen Menschen, die aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer vergleichbaren Beeinträchtigung in ihrer Entscheidungsfähigkeit eingeschränkt sind, eine rechtliche Vertretung gewährleisten.
Die Neuerscheinung
Das Buch von Irene Müller, Margot Prinz und Ilse Zapletal – die Autorinnen sind Profis aus dem Bereich Sachwalterschaft – soll einen praxisorientierten Blick auf die neue Rechtslage bieten und dabei benachbarte sozialrechtliche Themen mit einbeziehen.
Dabei geht es zunächst um die verschiedenen Unterstützungssysteme und in der Folge um Formen der Erwachsenenvertretung wie Vorsorgevollmacht, gewählte Erwachsenenvertretung, gerichtliche Erwachsenenvertretung u.a.
Link: NWV