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Business, Recht, Steuer

Pauschalreise-Verordnung soll Touristikern helfen

Margarete Schramböck ©BMDW / HBF / Schwarz / Minich

Wien. Die neue Pauschalreiseverordnung geht in Begutachtung: Ministerin Schramböck will ein gleitendes Absicherungssystem für Tourismusbetriebe aufbauen.

Die Verordnung des zuständigen Bundesministeriums für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort soll vor allem für Hotellerie und Reiseveranstalter Erleichterungen mit sich bringen, wie es heißt: Größte Neuerung ist demnach die Etablierung eines neuen Absicherungssystems für die Erstattung angefallener Kosten bei Nichterbringung von Leistungen.

Das betreffe vor allem Aufwendungen für Rückbeförderung, Kosten von Unterkünften oder für die Fortsetzung der Pauschalreise im Falle einer Insolvenz des Reiseveranstalters oder Vermittlers verbundener Reiseleistungen.

„Wir entlasten die Unternehmen, schaffen mehr Sicherheit und reduzieren die bürokratischen Meldepflichten. Damit bekommen unsere Betriebe mehr Freiheit und Zeit, um sich auf ihr Kerngeschäft zu konzentrieren. Gleichzeitig stärken wir eine Leitbranche der österreichischen Wirtschaft“, so Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck.

Das neue System der gleitenden Absicherung

Das neue System der gleitenden Absicherung ermögliche Unternehmen die Beseitigung der kalten Progression und vereinfache die dispositive Kalkulation.

  • Die Versicherungssumme für eine entsprechende Absicherung errechnet sich nach dem Umsatz des Unternehmens. Sie hat dabei mindestens 13.000 Euro oder 20 Prozent des Umsatzes des kommenden Kalenderjahres oder 50 Prozent des Umsatzes jenes Monats des kommenden Kalenderjahres zu betragen, in dem der höchste Umsatz erzielt wurde. Abzudecken ist der jeweils höchste Betrag.
  • Für Hotels, die eine Anzahlung von bis zu 20 Prozent des Reisepreises entgegennehmen und den restlichen Reisepreis erst bei Abreise des Gastes erhalten, halbieren sich die Prozentsätze. In Zukunft müssen Hotels, die den gesamten Reisepreis erst bei Abreise des Gastes entgegennehmen, diese Umsätze nicht absichern, sofern die Reise keine Beförderungsleistung beinhaltet.

Neues Instrument

Weiters ermögliche die Österreichische Hotel- und Tourismusbank (ÖHT) Hotels in Zusammenarbeit mit der HDI Global SE auch eine unbeschränkte Absicherung. Nötig sei eine einmalige einfache Meldung über das Bestehen einer solchen Absicherung. Das bringt laut Ministerium dann den Wegfall der Bekanntgabe von Umsatzprognosen, Detailinformationen sowie Steuerberatererklärung. Auch Folgemeldungen ersparen sich unbeschränkt abgesicherte Hoteliers.

Zudem ermögliche die Verordnung Pauschalreiseveranstaltern bzw. Vermittlern verbundener Reiseleistungen die Möglichkeit eines zweijährigen Folgemeldungsintervalls (bisher nur jährliches Intervall), damit verringere sich der bürokratische Meldeaufwand deutlich.

Link: Wirtschaftsministerium

Link: ÖHT

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