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Finanz, Personalia, Recht

Neues von Binder und Bitcoin, Noerr und Partnern

Im Überblick. Binder Grösswang macht auf die neue Geldwäscherichtlinie der EU aufmerksam. Und Kanzlei Noerr holt einen neuen Partner für Private Equity.

Soeben wurde im Amtsblatt der Europäischen Union die 5. Geldwäscherichtlinie der EU veröffentlicht: Bekannt ist sie vor allem wegen der Erfassung von virtuellen Währungen wie Bitcoin, macht Wirtschaftskanzlei Binder Grösswang in aktuellen Klienteninfos aufmerksam.

Seit dem Jahr 2014 warnen Institutionen wie die Europäische Bankenaufsicht EBA und die FATF vor den Möglichkeiten, die Bitcoin & Co für Geldwäsche bieten. Mit der 5. Richtlinie werde nun auf europäischer Ebene der erste Schritt in Richtung Regulierung von virtuellen Währungen gesetzt – indem der Anwendungsbereich der Geldwäscherichtlinie auf Tauschbörsen und E-Wallet Anbieter für virtuelle Währungen erweitert wird, heißt es weiter.

Die Richtlinie ist bis zum 10.01.2020 in nationales Recht umzusetzen. Betroffenen haben also noch rund eineinhalb Jahre Zeit, um ihre Organisation anzupassen und „fit & proper“ zu werden, mahnt Binder Grösswang.

Verstärkung für Noerr

Zum 1. August 2018 wird der Private-Equity-/M&A-Spezialist Holger Ebersberger als Equity Partner zur deutschen Wirtschaftskanzlei Noerr wechseln. Er werde dabei von seinem Team begleitet. Ebersberger war bislang Partner bei Ashurst und verstärke die Praxisgruppe Private Equity von Noerr am Standort München.

„Die Noerr Private Equity Group ist erfolgreich mit einer Fokussierung auf eine sektorspezifische Umsetzung von Wachstumsstrategien im Buy-out- wie im Growth-Capital-Bereich“, so Georg Schneider, Co-Leiter der Noerr Private Equity Group.

Mit Ebersberger stärke man das Team zur Begleitung von komplexen PE-Transaktionen im Mid- und Large-Cap-Bereich und schärfe das Profil in der integrierten Beratung von Private-Equity-Häusern.

 

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