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Mittelstand: Strafrecht muss bei Cybercrime fitter werden

Graz. Im Rahmen von „Mittelstand im Mittelpunkt“ klärte ScherbaumSeebacher über Cybersecurity und Recht auf.

Anfang Juni folgten Interessierte der von der Kleinen Zeitung organisierten Tagung „Mittelstand im Mittelpunkt“ in der Raiffeisenlandesbank in Raaba bei Graz, heißt es weiter: Anhand von Diskussionen, Vorträgen und Workshops wurden den Teilnehmern die Chancen und Gefahren der Digitalisierung aus der Sicht von Klein- und Mittelunternehmen nähergebracht.

©Ballguide Nicholas Martin

An der Podiumsdiskussion zum Thema „Digitalisierung und Cybersecurity“ nahmen neben dem Geschäftsführer des Raiffeisen Rechenzentrums unter anderem auch die Rechtsanwälte und Partner der Kanzlei ScherbaumSeebacher, Clemens Jaufer und Martin Gärtner, teil.

Cybercrime und Recht

Gärtner wies darauf hin, dass das Strafrecht „bei Cybercrime-Fällen meist nur schein-fit“ sei und empfahl den „Klein- und Mittelunternehmen sich möglichst rasch gegen Cyberattacken abzusichern“.

Jaufer fügte noch hinzu, dass dies nicht nur der „faktischen Abwehr von Cyberattacken“ dient, sondern insbesondere auch „die Geschäftsführer vor der eigenen Haftung absichert, weil ein Unterlassen der Herstellung der erforderlichen IT-Sicherheit eine Pflichtverletzung und damit eine mögliche zivilrechtliche Inanspruchnahme der Geschäftsführer nach sich ziehen kann“.

Außerdem haben die beiden Anwälte Fälle des CEO Fraud und des „Datenklaus“ durch Mitarbeiter und der daraus folgenden Notwendigkeit der Schaffung interner Strukturen, die derartige Handlungen unterbinden, dargelegt.

Link: ScherbaumSeebacher

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