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Business, Finanz, Recht, Tech

Was der Familienbonus Plus wirklich bringt

Wien. Der Familienbonus Plus ist fix. Neues gibt es auch zu Finanzprospekten, Versicherungen, Fonds und Crowdfunding.

Der Beschluss des Familienbonus Plus im Finanzausschuss des Nationalrats ist der vorläufige Schlusspunkt in einer bereits seit Monaten währenden Debatte, berichtet die Parlamentskorrespondenz: Die Regierungsparteien sehen vor allem eine wesentliche Entlastung für Familien.

SPÖ und Liste Pilz vermissen Verteilungsgerechtigkeit und sprechen von einer Umverteilung von unten nach oben. Die Neos wiederum meldeten europarechtliche Bedenken gegen die parallel mit dem Bonus beschlossene Indexierung aller familienrelevanten Absetzbeträge an.

Auf den Weg ins Plenum schickte der Ausschuss auch eine Reihe von Gesetzen betreffend Investmentfonds und Prospektrecht sowie ein Gesetz über die Errichtung einer Digitalisierungsagentur. Diskutiert wurde zudem der Produktpirateriebericht des Finanzministers. Beim Rücktrittsrecht von Lebensversicherungen einigten sich die Abgeordneten darauf, zunächst Stellungnahmen einzuholen und die Materie am 26. Juni in einer weiteren Ausschusssitzung zu behandeln.

Der Familienbonus Plus in der Praxis

Der Familienbonus Plus ist Teil eines Jahressteuergesetzes, das mit den Stimmen der Regierungsparteien verabschiedet wurde:

  • Ab 1. Jänner 2019 steht demnach ein Absetzbetrag von bis zu 1.500 € pro Kind und Jahr zur Verfügung, wenn ausreichend Einkommensteuer bezahlt wurde.
  • Bei Familien mit Jugendlichen über 18 Jahre beträgt die Entlastung bis zu 500 € im Jahr, und zwar solange  Familienbeihilfe bezogen wird.
  • Um auch geringverdienende AlleinerzieherInnen und AlleinverdienerInnen mit Kindern zu unterstützen, ist eine Steuererstattung (Kindermehrbetrag) von zumindest 250 € pro Kind vorgesehen.
  • Gemäß dem Gesetzentwurf sollen nicht nur der Familienbonus, sondern auch der Alleinverdiener- und Alleinerzieherabsetzbetrag sowie der Unterhaltsabsetzbetrag indexiert werden, wenn die Kinder ständig in einem anderen EU-Land, im EWR-Raum oder in der Schweiz leben.

Die Auswirkungen

950.000 Familien mit insgesamt 1,6 Mio. Kindern werden vom Familienbonus profitieren, so ÖVP-Abgeordneter Peter Weidinger, der in der Maßnahme ebenso wie Finanzministr Hartwig Löger eine Entlastung der Familien und einen wesentlichen Schritt zur Erreichung der von der Regierung angestrebten Senkung der Steuer- und Abgabenquote sieht.

Der Familienbonus fördere die Familien und bringe ihnen zusätzliche Kaufkraft, meinte auch FPÖ-Mandatar Hermann Brückl.

Gänzlich anders fiel das Urteil hingegen bei SPÖ-Abgeordneter Selma Yildirim aus. Sie kritisierte, hier werde von unten nach oben umverteilt, zumal die Maßnahme an der Steuerleistung ansetze und zahlreiche Kinder überdies mangels eines entsprechenden Einkommens ihrer Eltern überhaupt nicht in den Genuss des Bonus fallen würden.

In diese Kerbe schlug auch ihr Fraktionskollege Kai Jan Krainer, wobei er argumentierte, es wäre besser gewesen, einfach den Kinderabsatzbetrag um 1.500 € zu erhöhen. Darüber hinaus bemängelte er, dass der Bonus für behinderte Kinder ab dem 18. Lebensjahr mit 500 € begrenzt werde.

Neos-Mandatar Michael Bernhard brachte massive europarechtliche Bedenken bei der geplanten Indexierung vor, zumal der Familienbonus im Gegensatz zur Einschätzung des Finanzministers auf EU-Ebene als Familienbeihilfe angesehen werde.

Das Jahressteuergesetz enthält zudem auch Maßnahmen zur Vereinfachung in der Verwaltung, wie etwa die Abschaffung der Gebühr für Bürgschaftserklärungen, die auch seitens der Opposition auf positives Echo trafen.

Die Vereinheitlichung der Versicherungssteuern bei agrarischen Elementarversicherungen wiederum wurde im Gegensatz zur Liste Pilz von ÖVP und FPÖ als Ausbau der Katastrophenvorsorge vor dem Hintergrund der sich häufenden extremen Wetterereignisse begrüßt.

Umstrittener war die nunmehr eingeführte Möglichkeit eines sogenannten „horizontal monitorings“ als begleitende Kontrolle bei Betriebsprüfungen. Während sich Staatssekretär Hubert Fuchs davon vor allem eine zeitnahe Kontrolle sowie die Abstimmung zwischen Betriebsprüfer und Unternehmen erwartete, befürchtete Pilz-Abgeordneter Bruno Rossmann Personalengpässe und vermisste überdies eine Rotation der PrüferInnen. Das notwendige Personal werde durch Umschichtungen freigespielt, auch sei eine Evaluierung geplant, versicherte hingegen der Staatssekretär.

Produktpirateriebericht zeigt Anstieg bei Medikamentenplagiaten

Thema im Ausschuss war auch der – einstimmig zur Kenntnis genommene  – Produktpirateriebericht 2017. Er zeigt einen neuerlichen Anstieg bei den Medikamentenplagiaten. In Summe griff der Zoll 2017 245.712 gefälschte Produkte auf, davon 54.895 Medikamentenplagiate.

Insgesamt reicht die Palette der gefälschten Waren von Kosmetika, Bekleidung, Schuhen und Taschen über Spielzeug, Schmuck, Uhren, Koffer bis hin zu Wein und Spirituosen, Pestiziden, Arzneimitteln und Autoreifen.

Der Wert der vom Zoll beschlagnahmten 245.712 Produkte betrug 2017 mehr als 13,7 Mio. € (gemessen am Originalpreis). Als Hauptherkunftsländer der Fälschungen nennt das Finanzministerium China und Indien, wobei Indien über 60% der Aufgriffe zukommen. Mehr als die Hälfte aller vom Zoll beschlagnahmten gefälschten Artikel kommen allerdings aus China. EU-weit führt dies zu jährlichen Einnahmenverlusten von 51,8 Mrd. Euro, wird geschätzt.

Neues bei Investmentfonds und Crowdfunding

Eines der Gesetzespakete zur Umsetzung der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) enthielt ursprünglich drei „datenschutzfremde“ Gesetzesnovellen, die nach Kritik der Opposition aus dem Paket herausgenommen wurden. Diese wurden nun im Finanzausschuss diskutiert und mit den Stimmen der Regierungsparteien beschlossen.

Das Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz, das Immobilien-Investmentfondsgesetz sowie das Investmentfondsgesetz 2011 sollen damit an europäische Standards angepasst werden.

In der Novelle geht es neben Erleichterungen der kurzfristigen Finanzierung um Sanktionsbefugnisse der Finanzmarktaufsicht (FMA) in Bezug auf den neuen EU-weiten Rechtsrahmen für Geldmarktfonds.

Das Prospektrecht wird harmonisiert und vereinfacht. Die neuen von den Regierungsparteien beschlossenen Regeln sollen mehr Handlungsspielraum für Crowdfunding und Crowdinvesting ermöglichen. Auf Basis der EU-Prospektverordnung sollen die Prospektvorschriften unionsweit vereinheitlicht werden. Einfacher wird die Abgrenzung von Alternativfinanzierungsgesetz (AltFG) und Kapitalmarktgesetz (KMG). Angebote von Wertpapieren oder Veranlagungen unter 2 Mio. € sollen künftig dem AltFG unterliegen, jene darüber dem KMG. Darüber hinaus werden die Begriffe der beiden Gesetze vereinheitlicht, was laut Andreas Hanger (ÖVP) zu mehr Rechtssicherheit führen soll.

Im Mittelpunkt der Debatte stand die von der Regierung gewählte Anhebung des Schwellenwerts für die Prospektpflicht auf 5 Mio. €. SPÖ und Liste Pilz halten die fünf Millionen Euro für zu hoch, das widerspreche dem Konsumenten- bzw. Investorenschutz. Michael Bernhard (Neos) hingegen hätte eine Erhöhung auf 8 Mio. € gewünscht.

Die neue Digitalisierungsagentur

Bei der Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) wird eine Digitalisierungsagentur eingerichtet und somit auch offiziell für den Bereich Digitalisierung zuständig.

Sie soll, so lauten jedenfalls die Erwartungen, vor allem eine bessere Koordinierung beim Ausbau des Breitbandes bringen. Ausdrückliche Zustimmung kam auch von Bruno Rossmann (Pilz) und Michael Bernhard (Neos).

SPÖ-Mandatar Kai Jan Krainer wandte ein, der Antrag sei im falschen Ausschuss gelandet. Sein Antrag auf Rückverweisung und Zuweisung an den Wirtschaftsausschuss fand allerdings keine Mehrheit.

Link: Parlament

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