Wien. Die Anwälte und Arbeitsrechtsspezialisten Stefan Köck (Kanzlei Greindl & Köck) und Christoph Wolf (CMS) sind von der Universität Wien zu Honorarprofessoren ernant worden.
Die Rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Wien hat Honorarprofessuren für Arbeits- und Sozialrecht an die Juristen Stefan Köck und Christoph Wolf verliehen.
Die beiden sind Experten in arbeitsrechtlich und sozialrechtlich relevanten Themen und neben ihrer anwaltlichen Tätigkeit auch wissenschaftlich als Fachleute anerkannt, heißt es in der Laudatio.
Ex-Freshfield-Anwalt bei Greindl & Köck
Stefan Köck ist seit mehr als 20 Jahren als Rechtsanwalt und in der Wissenschaft und akademischen Lehre tätig. Bevor er im Mai 2017 Partner der Kanzlei Greindl & Köck Rechtsanwälte wurde, war er bis April 2017 Partner der Kanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer.
Köck ist langjähriger Lehrbeauftragter für Arbeitsrecht an der Universität Wien und an der Wirtschaftsuniversität Wien sowie Schriftleiter der Zeitschrift für Arbeitsrecht und Sozialrecht. Er publiziert regelmäßig, insbesondere im Bereich des Arbeitsrechts.
Seine Beratungspraxis umfasst neben dem gesamten Arbeitsrecht das Gesellschafts- und Vertragsrecht, heißt es bei seiner Kanzlei: Schwerpunkte seiner Beratungstätigkeit sind betriebliche Strukturfragen (Betriebsvereinbarungen, Betriebsänderungen, Kollektivvertragsgeltung), Verträge mit leitenden Angestellten, Betriebspensionen und Betriebsübergänge.
Gründungspartner Georg Greindl: „Wir gratulieren Stefan Köck zu dieser akademischen Auszeichnung herzlich. Sie stellt eine Anerkennung seiner wissenschaftlichen Verdienste sowie seiner exzellenten arbeitsrechtlichen Beratung dar, die Stefan Köck für unsere Mandanten tagtäglich erbringt.“
Bei Wolfgang Mazal und Bernhard Hainz gelernt
Christoph Wolf entdeckte schon zu Beginn seiner Karriere als Jurist die Faszination mit dem Fachbereich Arbeitsrecht, heißt es bei Wirtschaftskanzlei CMS: Er war bereits während des Studiums am Institut für Arbeits- und Sozialrecht als Studienassistent tätig.
Nach Studienende war er Vertragsassistent bei Wolfgang Mazal, der seinen wissenschaftlichen Werdegang nachhaltig prägen sollte, sein praktisches Handwerk als Rechtsanwalt lernte er bei Arbeitsrechtler Bernhard Hainz.
1999 promovierte Wolf zum Doktor der Rechtswissenschaften, im Jahr 2000 wurde er in die Liste der Rechtsanwälte eingetragen. Seit 2004 ist er Partner und geschäftsführender Gesellschafter der CMS Reich-Rohrwig Hainz Rechtsanwälte GmbH.
Seine Liebe zur Wissenschaft habe Wolf während seiner Anwaltstätigkeit stets begleitet. Neugier und solide wissenschaftliche Ausbildung führten zu einer umfangreichen Publikationstätigkeit. Diese reicht von einer umfassenden Systematisierung des Arbeitszeitrechts (in Mazal/Risak, System und Praxiskommentar) bis hin zu thematisch breit gefächerten Beiträgen, die sich etwa mit Themen wie Aktienoptionen für Vorstandsmitglieder oder mit dem Recht auf Beschäftigung bei Wissenschaftlern auseinandersetzen.
Als Anwalt berate Wolf Unternehmen in allen Bereichen gerichtlicher und außergerichtlicher Arbeitsrechtsangelegenheiten, vor inländischen und europäischen Höchstgerichten. Seine Beratung umfasst auch die Durchführung von Restrukturierungsmaßnahmen, Verhandlung von Betriebsvereinbarungen, Sozialplänen und bei Auseinandersetzungen mit Betriebsräten und Arbeitnehmern.
Ein weiterer Schwerpunkt ist die Betreuung von aus der staatlichen Verwaltung ausgegliederten Unternehmen. Darüber hinaus beschäftige er sich auch mit sämtlichen arbeitsrechtlich relevanten Themen im Bereich von Compliance Projekten.
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