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Business, Recht, Tech

Taxler gegen Uber: Jetzt steht es 3:0, so Anwalt Heine

Dieter Heine ©Peter M. Mayr

Wien. Das Oberlandesgericht Wien hat die Einstweilige Verfügung (EV) in Sachen Taxi vs Uber bestätigt, jubelt Kanzlei Vavrovsky Heine Marth.

Unter Federführung von Partner Dieter Heine habe das Vavrovsky Heine Marth Controversy Team damit soeben einen wegweisenden Erfolg „in Sachen Taxi vs UBER“ erzielt, wie es heißt – auch wenn Uber dagegen den Obersten Gerichtshof anrufen kann. Geklagt hat wie berichtet der Wiener Taxivermittler 40100.

Die Entscheidung

Konkret wurde die Ende April 2018 erlassene Einstweilige Verfügung (EV) des Handelsgerichts Wien gegen Online-Fahrtenvermittler Uber wegen Beihilfe zum systematischen Gewerberechtsverstoß vom Oberlandesgericht (OLG) Wien als rechtmäßig bestätigt, so Heine.

Bereits vergangenen Freitag hat der Oberste Gerichtshof (OGH) im Streit gegen Uber angeordnet, dass die EV in Österreich durchzusetzen ist, freut sich die Kanzlei.

Dies sein nunmehr schon die dritte Entscheidung des OLG Wien, die darlegt, dass das Verhalten von Uber und den angeschlossenen Mietwagen rechtswidrig ist. Aufgrund der Entscheidung des OGH stehe auch fest, dass Uber für Verstöße gegen die EV in Österreich einzustehen hat.

Das Statement

„Wir freuen uns, dass die österreichischen Gerichte in diesem höchst komplexen Rechtstreit unsere Rechtsansicht bestätigen“, so Heine. Uber behaupte zwar, sein System seit April 2018 geändert zu haben, jedoch „wurden vielfache Verstöße gegen die EV bekannt, die bereits zu Strafanträgen beim Exekutionsgericht geführt haben“, so Heine weiter.

Gegen die nunmehrige Entscheidung des OLG Wien kann Uber allerdings den OGH anrufen, so die Kanzlei.

Link: Uber

Link: Vavrovsky Heine Marth

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