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Personalia, Recht, Veranstaltung

Neues von Niederhuber & Partner, Konrad & Partners

Im Überblick. Bei Konrad & Partners sind Franziska Mensdorff-Pouilly und Heidrun Halbartschlager jetzt Counsel. Und NHP-Gründer Niederhuber sprach beim ÖWAV.

Franziska Mensdorff-Pouilly und Heidrun Halbartschlager wurden mit 1. Juli 2018 bei der auf Schiedsrecht (Arbitration) spezialisierten Kanzlei Konrad & Partners zum Counsel ernannt:

  • Mensdorff-Pouilly spezialisiere sich insbesondere auf die Bereiche Erst- und Rückversicherung, Gesellschaftsrecht und M&A, Pharma, Öl und Gas. 2014 wurde sie Associate.
  • Die Expertise von Halbartschlager liege vor allem in den Bereichen Gesellschaftsrecht und M&A, Bauwesen & Anlagebau, Öl & Gas, Energie & Rohstoffe; Associate von Konrad & Partners ist sie seit 2013.
Halbartschlager, Mensdorff-Pouilly ©Konrad & Partners

Managing Partner Christian W. Konrad gratuliert in seinem Statement: “Die Beförderung dieser hervorragenden Juristinnen spiegelt die Anerkennung für ihr starkes und anhaltendes Engagement für unsere Arbeit und unsere Mandantenbetreuung, für ihre ausgezeichnete Leistung und ihre Führungskompetenz wider. Ihr Erfolgswille trägt zum Wachstum und Erfolg unserer Kanzlei und unserer Mandanten bei.ˮ

Haftungsfragen der Abwasserwirtschaft

Bei einem vom Österreichischen Wasser- und Abfallwirtschaftsverband (ÖWAV) in Wien veranstalteten Seminar sprachen die NHP-Anwälte Martin Niederhuber und Peter Sander über Haftungs-Gefahren in der Abwasserwirtschaft und Möglichkeiten ihrer Vermeidung.

Dabei wurde den rund 100 Teilnehmern unter anderem Möglichkeiten präsentiert, Haftungsrisiken generell zu minimieren. Neben den Vortragenden aus der anwaltlichen Praxis widmeten sich die UniversitätsprofessorInnen Ferdinand Kerschner und Erika Wagner (beide JKU Linz) sowie Robert Kert (WU Wien) diffizilen Abgrenzungsfragen zwischen Bauwerke- und Wegehalterhaftung sowie der einschlägigen Judikatur zur >Haftungsfalle Kläranlage< und den strafrechtlichen Implikationen, heißt es weiter.

NHP-Gründungspartner Martin Niederhuber:: „Alleine die teils intensiv geführten Diskussionen zwischen den Vorträgen zeigen einmal mehr, dass man sich mit potenziellen Haftungsfallen nicht ausführlich genug beschäftigen kann. Dies gilt umso mehr, wenn man es mit einerseits alltäglichen, andererseits besonders haftungsträchtigen Anlagen wie Kanälen oder Kläranlagen zu tun hat.“

Und weil ein Restrisiko immer da ist, enthielt das Programm auch einen Überblick über verschiedene Möglichkeiten des Versicherungsschutzes für Geschäftsführer und Betriebsleiter, so die Kanzlei.

 

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